Teilflächenverkauf bei Sondereigentum (Aufhebung + KV)

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
elena94
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 25.04.2017, 22:23
Beruf: ReNo-Fachangestellte (tätig zu 99% als NoFa)
Software: Advoware

#1

25.10.2023, 11:14

Hallo zusammen :wink1

ich habe einen ähnlich gelagerten Fall: viewtopic.php?f=55&t=47030&p=1153616&hi ... m#p1153616

Das Grundstück ist in meinem Fall bereits vermessen worden, es sind zwei Flurstücke gebildet worden, wovon eines unbebaut ist (bisher Gartenland/Brache, die Fläche soll Bauplatz werden) und nun verkauft wird. An dem Gesamtgrundstück besteht Wohnungseigentum in Form von zwei Einheiten (Zweifamilienhaus).

Ich werde voraussichtlich die Urkunde in Teil A und B aufteilen, in Teil A die Aufhebung des Sondereigentums an dem Flurstück Nr. XY (Kaufgegenstand) beurkunden lassen und in Teil B "ganz normal" den Kaufvertrag.

Wie ist dies später kostenrechtlich zu bewerten? Dient die Aufhebung des Sondereigentums der Durchführung des KV nach § 109 GNotKG oder ist diese doch gesondert zu bewerten?
Hatte hier schon mal jemand einen solchen Fall in der Abrechnung?
Liebe Grüße :wink1
Eli
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

26.10.2023, 18:37

Siehe Notarkasse, Streifzug 13. Aufl. 2021, Rn. 3618 und 3168 a mit Hinw. auch auf Korintenberg/Sikora, GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 42 Rn. 26 b.
Ist gegenstandsverschieden (vgl. auch tlw. ähnl. Fälle Korintenberg/Diehn § 109 Rn. 272, 376 ff., Notarkasse Streifzug Rn. 2472 ff., zu Wert und Gebühr Streifzug Rn. 3616.
Als Grndbuchantrag Alleineigentümer (auch mehrere) vorab in Teil A also wohl 0,5 KV 21201 aus Wert § 42 der betr. Fläche, zusätzlich für Teil B dann 2,0 KV 21100 für Kaufvertrag.

Unterstützung bei Notarkostenberechnungen, auch Rückständen u. Ä., siehe Notarkosten-Dienst wie auf u.a. Website beschrieben. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten