Hallo zusammen
ich habe einen ähnlich gelagerten Fall: viewtopic.php?f=55&t=47030&p=1153616&hi ... m#p1153616
Das Grundstück ist in meinem Fall bereits vermessen worden, es sind zwei Flurstücke gebildet worden, wovon eines unbebaut ist (bisher Gartenland/Brache, die Fläche soll Bauplatz werden) und nun verkauft wird. An dem Gesamtgrundstück besteht Wohnungseigentum in Form von zwei Einheiten (Zweifamilienhaus).
Ich werde voraussichtlich die Urkunde in Teil A und B aufteilen, in Teil A die Aufhebung des Sondereigentums an dem Flurstück Nr. XY (Kaufgegenstand) beurkunden lassen und in Teil B "ganz normal" den Kaufvertrag.
Wie ist dies später kostenrechtlich zu bewerten? Dient die Aufhebung des Sondereigentums der Durchführung des KV nach § 109 GNotKG oder ist diese doch gesondert zu bewerten?
Hatte hier schon mal jemand einen solchen Fall in der Abrechnung?
Teilflächenverkauf bei Sondereigentum (Aufhebung + KV)
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Siehe Notarkasse, Streifzug 13. Aufl. 2021, Rn. 3618 und 3168 a mit Hinw. auch auf Korintenberg/Sikora, GNotKG, 22. Aufl. 2022, § 42 Rn. 26 b.
Ist gegenstandsverschieden (vgl. auch tlw. ähnl. Fälle Korintenberg/Diehn § 109 Rn. 272, 376 ff., Notarkasse Streifzug Rn. 2472 ff., zu Wert und Gebühr Streifzug Rn. 3616.
Als Grndbuchantrag Alleineigentümer (auch mehrere) vorab in Teil A also wohl 0,5 KV 21201 aus Wert § 42 der betr. Fläche, zusätzlich für Teil B dann 2,0 KV 21100 für Kaufvertrag.
Unterstützung bei Notarkostenberechnungen, auch Rückständen u. Ä., siehe Notarkosten-Dienst wie auf u.a. Website beschrieben.
Ist gegenstandsverschieden (vgl. auch tlw. ähnl. Fälle Korintenberg/Diehn § 109 Rn. 272, 376 ff., Notarkasse Streifzug Rn. 2472 ff., zu Wert und Gebühr Streifzug Rn. 3616.
Als Grndbuchantrag Alleineigentümer (auch mehrere) vorab in Teil A also wohl 0,5 KV 21201 aus Wert § 42 der betr. Fläche, zusätzlich für Teil B dann 2,0 KV 21100 für Kaufvertrag.
Unterstützung bei Notarkostenberechnungen, auch Rückständen u. Ä., siehe Notarkosten-Dienst wie auf u.a. Website beschrieben.
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