Einbringung Grundbesitz in GbR
Verfasst: 19.10.2023, 20:34
Hallo ihr Lieben, ich habe eine super (für mich) umfangreiche Abrechnung auf dem Tisch und mein Kopf raucht schon.
GbR wird durch Ges.-Vertrag gegründet von A und B, Notar fertigt Entwurf und beglaubigt die Unterschriften.
Im nächsten Schritt wird eine weitere Urkunde erstellt und nochmals die Errichtung der GbR festgehalten, allerdings nur genannt, das die gesetzlichen Bestimmungen gelten (also wird dies nicht extra bewertet da nicht alle wesentlichen Bestandteile beurkundet sind).
Es wird dann durch Person A und B Grundbesitz eingebracht. A und B bestellen sich persönlich ein Nießbrauchrecht an den jeweilig eingebrachten Objekten. Es werden dann GbR Anteile auf C und D übertragen/abgetreten als Schenkung, Gesellschafter sind somit A, B, C und D.
C und D sind die Kinder von A und B und verzichten auf Ihre Pflichtteilsansprüche.
Es wird ein Rückforderungsrecht für A und B vereinbart hinsichtlich der abgetretenen Gesellschaftsanteile, welches nicht dringlich abgesichert wird.
GbR wird durch Ges.-Vertrag gegründet von A und B, Notar fertigt Entwurf und beglaubigt die Unterschriften.
Im nächsten Schritt wird eine weitere Urkunde erstellt und nochmals die Errichtung der GbR festgehalten, allerdings nur genannt, das die gesetzlichen Bestimmungen gelten (also wird dies nicht extra bewertet da nicht alle wesentlichen Bestandteile beurkundet sind).
Es wird dann durch Person A und B Grundbesitz eingebracht. A und B bestellen sich persönlich ein Nießbrauchrecht an den jeweilig eingebrachten Objekten. Es werden dann GbR Anteile auf C und D übertragen/abgetreten als Schenkung, Gesellschafter sind somit A, B, C und D.
C und D sind die Kinder von A und B und verzichten auf Ihre Pflichtteilsansprüche.
Es wird ein Rückforderungsrecht für A und B vereinbart hinsichtlich der abgetretenen Gesellschaftsanteile, welches nicht dringlich abgesichert wird.