Beglaubigung nach Erbauseinandersetzungsvertrag

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BoaHancock
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#1

17.10.2023, 13:02

Hallihallo,
ich habe eine Frage zum Abrechnen in folgendem Sachverhalt:
Es wurde ein Erbauseinandersetzungsvertrag beurkundet. Wir haben eine Löschungsbewilligung angefordert und diese beglaubigt (ohne Entwurf). Ich würde bei der Erbauseinandersetzung die 0,5 Vollzugsgebühr KV 22110 für das Einholen der Löschungsunterlagen ansetzen. Bei der Unterschriftsbeglaubigung würde ich die 25100 oder die 25101 ansetzen. Ich bin mir nur unsicher, ob es nun die 25101 (also 20 € Festgebühr) oder die 25100 (bis 70 €) ist. Wäre das ganze mit Entwurf, dann hätte ich die 25100 genommen. Da wir hier aber keinen Entwurf haben, erscheint es mir etwas viel wenn ich die 25100 nehme. Wie hättet ihr abgerechnet? Ich stehe leider total auf dem Schlauch...
Martin Filzek
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#2

18.10.2023, 13:49

Ihr werdet dann die Unterschrift unter der Bewilligung und nicht nur die unter dem Antrag der Eigentümer auf Löschung bzw. Löschungszustimmung gem. § 27 GBO beglaubigt haben (letztere hätte in den Erbauseinandersetzungsvertrag gehört und wäre da gegenstandsgleich gem. § 109 Abs. 1 gewesen, so wird es wohl auch gemacht worden sein). Für die Einholung einschließlich Entwurf (siehe Vorbem. 2.2 Abs. 2) ist Vollzugsgebühr entstanden, und für die nachträgliche U.-Begl. entsteht aus dem Wert § 53 des Grundpfandrechts dann die Gebühr KV 25100 mit 0,2 mind. 20 und höchstens 70 Euro. KV 25101 passt nicht, würde nur bei Löschungsantrag Eigentümer gelten. Für Überlegungen, ob euch da persönlich etwas "zu hoch" erscheint ist da kein Raum.

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