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Übermittlung beurkundeten KV per Mail an Käufer

Verfasst: 17.10.2023, 11:58
von Resa
Hallo, ich habe noch eine weitere Frage in einer anderen Sache:


Hier wurde ein Kaufvertrag beurkundet und bereits abgerechnet.

Jetzt wünscht der Käufer die beurkundete Fassung für sich per E-Mail (ca. 1 Monat nach Beurkundung).

Kann ich da jetzt noch zusätzlich etwas abrechnen (ggfs.: was?)

Vielen Dank im voraus.

Re: Übermittlung beurkundeten KV per Mail an Käufer

Verfasst: 17.10.2023, 17:26
von Feldhamster
Du könntest evtl. Die 32002 dafür abrechnen. Wir machen es aber nicht, weil wir die gescannte Urkunde ja eh für das UVZ erstellt haben und diese Datei an die Parteien versenden.

Re: Übermittlung beurkundeten KV per Mail an Käufer

Verfasst: 18.10.2023, 13:05
von Martin Filzek
Der Beitrag von Feldhamster #2 Satz 2 spricht aber nur gegen die "teure" Alternative in KV 32002 am Ende (höhere Kosten wenn vorher erst eingescannt werden muss mit dann Kosten wie nach KV 32000 mit 0,50 Euro je gescannte Seite). Was anfällt wäre KV 32002 am Anfang mit 1,50 Euro. Aber das ist so gering, dass die Mehrzahl der Notare in vergleichbaren Fällen wohl auf eine nachträgliche Berechnung verzichten wird, wofür ich persönlich Verständnis habe - es würde ja "lächerlich" wirken so eine nachträgliche Kostenforderung von 1,50 Euro plus USt.

Unterstützung bei schwierigen Notarkostenberechnungen siehe Notarkosten-Dienst wie bei www.filzek.de beschrieben (entgeltlich, günstig). :wink2