Vollzugsabbruch bei wieder aufgefundener Löschungsbewilligung
Verfasst: 26.09.2023, 11:33
Hallo, ich habe hier folgenden Fall:
E (Eigentümer) hat uns beauftragt eine Löschungsbewilligung von der Staddt einzuholen für eine alte Last, die aus dem Grundbuch soll (es war also geplant, dass E dann bei Vorliegen der Löschungsbewilligung hier auch den Löschungsantrag unterzeichnet - Ubgl. mit Entwurf).
Nachdem wir bereits das Bezirksamt angeschrieben haben, hat E doch noch die bereits vor Jahren erteilte Bewilligung zu Hause gefunden, ist zu uns gekommen, wir haben den Löschungsantrag entworfen - Beglaubigung.
Parallel musste ich nun die Stadt informieren, dass unser Ersuchen auf Erteilung einer Löschungsbewilligung sich erledigt hat. Kann sein, das läuft ins Leere, weil die Stadt schneller ist, als ich dachte. Es bleibt noch unklar, ob die Stadt uns nun die Löschungsbewilligung schicken wird oder noch rechtzeitig unseren Rücknahmeantrag anguckt - leider ist es nicht möglich, telefonisch jemanden zu kontaktieren. E hat also eventuell Pech uns muss die ganzen Verwaltungsgebühren zahlen.
Mein Problem ist: Wie rechne ich denn nun das ab - einfach Ubgl. mit Entwurf für den Löschungs-Antrag plus Vollzugsgebühr? Oder weglassen und nur den Antrag abrechnen.
E (Eigentümer) hat uns beauftragt eine Löschungsbewilligung von der Staddt einzuholen für eine alte Last, die aus dem Grundbuch soll (es war also geplant, dass E dann bei Vorliegen der Löschungsbewilligung hier auch den Löschungsantrag unterzeichnet - Ubgl. mit Entwurf).
Nachdem wir bereits das Bezirksamt angeschrieben haben, hat E doch noch die bereits vor Jahren erteilte Bewilligung zu Hause gefunden, ist zu uns gekommen, wir haben den Löschungsantrag entworfen - Beglaubigung.
Parallel musste ich nun die Stadt informieren, dass unser Ersuchen auf Erteilung einer Löschungsbewilligung sich erledigt hat. Kann sein, das läuft ins Leere, weil die Stadt schneller ist, als ich dachte. Es bleibt noch unklar, ob die Stadt uns nun die Löschungsbewilligung schicken wird oder noch rechtzeitig unseren Rücknahmeantrag anguckt - leider ist es nicht möglich, telefonisch jemanden zu kontaktieren. E hat also eventuell Pech uns muss die ganzen Verwaltungsgebühren zahlen.
Mein Problem ist: Wie rechne ich denn nun das ab - einfach Ubgl. mit Entwurf für den Löschungs-Antrag plus Vollzugsgebühr? Oder weglassen und nur den Antrag abrechnen.