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Elektronischer Vollzug Alturkunden

Verfasst: 26.09.2023, 10:36
von tako
Hallo,
sehe ich das richtig?
Z. B. bei Bauträgerverträgen, die 2021 geschlossen worden sind, bei denen jedoch erst jetzt die Eigentumsumschreibung beantragt werden kann, muss ich die Gebühr für den elektronischen Vollzug noch nachberechnen. Ist das richtig?

Re: Elektronischer Vollzug Alturkunden

Verfasst: 27.09.2023, 18:16
von Martin Filzek
Ja, da die Gebühr ja jetzt erst fällig wird, müsste man sie noch nachträglich berechnen, soweit sie nicht in früherer Kostenberechnung schon vorausschauend vorschussweise mit berechnet wurde.

Entgeltlich günstig angebotener Notarkosten-Dienst wie auf www.filzek.de beschrieben weiterhin möglich. :wink2