Elektronischer Vollzug Alturkunden
Verfasst: 26.09.2023, 10:36
Hallo,
sehe ich das richtig?
Z. B. bei Bauträgerverträgen, die 2021 geschlossen worden sind, bei denen jedoch erst jetzt die Eigentumsumschreibung beantragt werden kann, muss ich die Gebühr für den elektronischen Vollzug noch nachberechnen. Ist das richtig?
sehe ich das richtig?
Z. B. bei Bauträgerverträgen, die 2021 geschlossen worden sind, bei denen jedoch erst jetzt die Eigentumsumschreibung beantragt werden kann, muss ich die Gebühr für den elektronischen Vollzug noch nachberechnen. Ist das richtig?