Grundbuchberichtigung (Eigentümer) aufgrund Urteil

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Resa
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#1

21.09.2023, 14:26

Hallo zusammen.

Wir haben hier einen Grundbuchberichtigungsantrag, den Entwurf haben wir selbst gefertigt.

Im Grundbuch steht X als Eigentümer.

Laut einem rechtskräftigen Urteil (Verfahren bei einer anderen Kanzlei geführt) muss X als Eigentümer raus, stattdessen Y rein, weil X nie hätte eingetragen werden dürfen.

Jetzt stellt sich die Frage nach dem Geschäftwert für diesen GB Berichtigungsantrag. Da der Verkehrswert der Immobilie 1 Millionen Euro übersteigt, wäre es schon ein großer Unterschied, ob man den vollen Wert der Immobilie nimmt oder nur Abschläge.

Leider kann ich nichts dazu finden in den Büchern zu so einem besonderen Fall.

Hatte jemand schon mal so eine Konstellation?
Martin Filzek
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#2

22.09.2023, 16:26

Siehe Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 13. Aufl. 2021, Rn. 371 ff. und Rn. 1861 ff.
Da geringere Bruchteilswerte von 10 - 30 % nur bei fortbestehender Identität (oder Namensänderung bei fortbestehender Identität) dürfte wohl unstreitig sein, dass hier der volle Wert § 46 GNotKG anzusetzen ist.
Bei Entwurf Gebühr KV 24102 i.V.m. KV 21201 (0,5). Ggf. auch XML-Gebühr KV 22114 (0,2 höchstens 125 €).
Soweit gesagt wird im Fragebeitrag, bei Wert über 1.000.000 € mache es einen erheblichen Unterschied, ob nur Bruchteile oder der volle Wert genommen werden: Judex non calculat.

Notarkosten-Dienst zu schwierigen Notarkosten-Fragen siehe unter diesem Begriff bei www.filzek.de (entgeltliches, günstiges Angebot zur Entlastung von Notariaten, auch bei rückständigen Kostenberechnungen, Unterstützung in Notarkostenprüfungsverfahren u. Ä.). :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#3

25.09.2023, 11:39

Ganz lieben Dank
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