Hallo an alle,
ich habe ein Teilungserklärung nach § 8 WEG mit anschließender Übertragung vorliegen. Wie ist diese abzurechnen? Stehe gerade auf dem Schlauch.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Teilungserklärung nach § 8 WEG und anschließende Übertragung
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1,0-Gebühr KV 21200 aus Wert §§ 42, 46 sowie 2,0-Gebühr aus Wert der Übertragung §§ 97, 46 zunächst getrennt berechnen. Dann nach § 94 Abs. 1 eine 2,0-Gebühr KV 21100 aus Summe beider Werte. Was zum niedrigeren Betrag führt (Summe der erstgenannten Einzelgebühren gegenüber höherer Gebühr, hier 2,0 aus Wertesumme) bildet dann den Geschäftswert.
Unterstützung bei schwierigen Notarkostenfragen siehe günstiges entgeltliches Angebot "Notarkosten-Dienst" wie bei www.filzek.de beschrieben.
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