Erbauseinandersetzung mit Grundbuchberichtigung
Verfasst: 31.08.2023, 10:53
Hallo liebe Alle,
leider komme ich aus dem Stolpern über Fragen nicht mehr heraus.
Das nächste Problem sieht so aus:
Erbauseinandersetzungsertrag (nicht: Erbteilsübertragungsvertrag).
2 Geschwister (G1 und G2) sind Erben nach ihrem Vater (V)
Zum Nachlass gehören nur noch die Anteile des verstorbenen V an einem Grundtück.
V hat an diesem Grundstück folgende Anteile:
- 1/2 Anteil (für sich alleine) und
- ferner anteilsmäßige Anteile an der Erbengemeinschaft, der der weitere 1/2 Anteil gehört. Zu dieser Erbengemeinschaft gehören G1, G2 und V (mit anderen Worten: dieser weitere 1/2 Anteil gehörte mal der vorverstorbenen Mutter von G1 und G2 bzw. der Ehefrau von V).
Weitere Erklärung in der Urkunde: Der Nachlass ist auseinandergesetzt. Keine Nachlassverbindlichkeiten.
Sodann kommt in der Urkunde der Passus "Auseinandersetzung"
G1 erhält das alleinige Eigentum am Grundstück (daher die "Auseinandersetzung" wenn ich das richtig verstehe).
G2 erhält als Ausgleich dafür X Euro (sechsstellig).
Was ich bereits geklärt habe:
Für die Auseinandersetzungserklärung erhält man eine 2,0 Gebühr nach dem Bruttogesamtwert des gesamten auseinandergesetzten Vermögens gem. § 97 Abs. 1 GNotKG (also quasi der ganze Grundstückswert in diesem Fall).
Jetzt ist in der Urkunde noch enthalten der Antrag:
dass G1 und G2 hinsichtlich des ME-Anteils von 1/2 nach ihrem Vater V in Erbengemeinschaft eingetragen werden (also bezüglich des Anteils, der V bereits allein gehörte)
und V nicht mehr Mitglied der Erbengemeinschaft ist (bezüglich des anderen 1/2 Anteils).
Im Streifzug steht unter dem Thema "Grundbuchberichtigungen bei:
Erbanteils-Übertragung (was hier ja nicht der Fall ist),
dass die Grundbuchberichtigung (also bezüglich der vorherigen Erbfolge) verschiedene Erklärungen zur Übertragung wären und man nochmal eine 0,5 Gebühr nehmen kann aus dem Wert des Grundbesitzes und dann eben vergleichen muss nach den Grundsätzen mehrerer Erklärungen in einer Urkunde.
Jetzt frage ich mich: Gilt dies auch für den vorliegenden Fall einer Erbauseinandersetzung, kann ich neben der 2,0 Gebühr aus Wert des gesamten Grundstückes nochmal eine 0,5 Gebühr nehmen bzw. je nachdem was günstiger ist eine 2,0 Gebühr aus den addierten Werten?
Welcher Wert wäre das dann? (1/2 des Grundbesitzes plus den anteiligen Wert des Erblassers an der Erbengemeinschaft des anderen halben Anteils - wobei ich den Erbanteil des V an der Erbengemeinschaft gar nicht kenne)?
Der Notar sagt, dass in diesem Fall (Auseinandersetzung) KEINE weitere Erklärung vorliegt bezüglich der Grundbuchberichtigung.
Freue mich über Rückmeldungen (da ich insgesamt den Vorgang nicht soooo ganz 100 %ig verstehe).
leider komme ich aus dem Stolpern über Fragen nicht mehr heraus.
Das nächste Problem sieht so aus:
Erbauseinandersetzungsertrag (nicht: Erbteilsübertragungsvertrag).
2 Geschwister (G1 und G2) sind Erben nach ihrem Vater (V)
Zum Nachlass gehören nur noch die Anteile des verstorbenen V an einem Grundtück.
V hat an diesem Grundstück folgende Anteile:
- 1/2 Anteil (für sich alleine) und
- ferner anteilsmäßige Anteile an der Erbengemeinschaft, der der weitere 1/2 Anteil gehört. Zu dieser Erbengemeinschaft gehören G1, G2 und V (mit anderen Worten: dieser weitere 1/2 Anteil gehörte mal der vorverstorbenen Mutter von G1 und G2 bzw. der Ehefrau von V).
Weitere Erklärung in der Urkunde: Der Nachlass ist auseinandergesetzt. Keine Nachlassverbindlichkeiten.
Sodann kommt in der Urkunde der Passus "Auseinandersetzung"
G1 erhält das alleinige Eigentum am Grundstück (daher die "Auseinandersetzung" wenn ich das richtig verstehe).
G2 erhält als Ausgleich dafür X Euro (sechsstellig).
Was ich bereits geklärt habe:
Für die Auseinandersetzungserklärung erhält man eine 2,0 Gebühr nach dem Bruttogesamtwert des gesamten auseinandergesetzten Vermögens gem. § 97 Abs. 1 GNotKG (also quasi der ganze Grundstückswert in diesem Fall).
Jetzt ist in der Urkunde noch enthalten der Antrag:
dass G1 und G2 hinsichtlich des ME-Anteils von 1/2 nach ihrem Vater V in Erbengemeinschaft eingetragen werden (also bezüglich des Anteils, der V bereits allein gehörte)
und V nicht mehr Mitglied der Erbengemeinschaft ist (bezüglich des anderen 1/2 Anteils).
Im Streifzug steht unter dem Thema "Grundbuchberichtigungen bei:
Erbanteils-Übertragung (was hier ja nicht der Fall ist),
dass die Grundbuchberichtigung (also bezüglich der vorherigen Erbfolge) verschiedene Erklärungen zur Übertragung wären und man nochmal eine 0,5 Gebühr nehmen kann aus dem Wert des Grundbesitzes und dann eben vergleichen muss nach den Grundsätzen mehrerer Erklärungen in einer Urkunde.
Jetzt frage ich mich: Gilt dies auch für den vorliegenden Fall einer Erbauseinandersetzung, kann ich neben der 2,0 Gebühr aus Wert des gesamten Grundstückes nochmal eine 0,5 Gebühr nehmen bzw. je nachdem was günstiger ist eine 2,0 Gebühr aus den addierten Werten?
Welcher Wert wäre das dann? (1/2 des Grundbesitzes plus den anteiligen Wert des Erblassers an der Erbengemeinschaft des anderen halben Anteils - wobei ich den Erbanteil des V an der Erbengemeinschaft gar nicht kenne)?
Der Notar sagt, dass in diesem Fall (Auseinandersetzung) KEINE weitere Erklärung vorliegt bezüglich der Grundbuchberichtigung.
Freue mich über Rückmeldungen (da ich insgesamt den Vorgang nicht soooo ganz 100 %ig verstehe).