Identitätserklärung zu Tauschvertrag
Verfasst: 29.08.2023, 12:07
Hallo alle
Wir haben einen Tauschvertrag beurkundet, in dem A Grundstücke von B erhält und B im Gegenzug eine noch zu vermessende Teilfläche (ca. 34.984,00 €) von A.
Zusätzlich erhält A für die Teilfläche einen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 183.650,00 € auf Basis 20,25 €/qm.
In dem Tauschvertrag wurde die Auflassung bereits erklärt mit der Vollmacht, nach Vermessung die endgültige Größe der Teilfläche zu erklären, den endgültigen Betrag des Zuzahlungsbetrages zu bestimmen und die Auflassung für die Teilfläche erneut zu erklären und entgegenzunehmen.
Die getauschte Teilfläche ist nach Vermessung 2.663 qm größer, sodass ich der Ausgleichsbetrag um 53.925,75 € erhöht. Identitätserklärung und Auflassung wurden aufgrund unser Vollmacht beurkundet.
Ich würde jetzt abrechnen:
a) 0,5 Gebühr für die Messungserkennung und Auflassung
b) 2,0 Gebühr für die Änderung des Zuzahlungsbetrages
Dann Vergleichsrechnung gem. § 94 GNotKG
Meine Frage: Welchen Wert nehme ich für a)? Gleicher Wert wie für das Ursprungsgeschäft wegen der Auflassung oder nur 10 % des Wertes für die Identitätserklärung, weil die Auflassung im Tauschvertrag auch schon erklärt wurde?
In anderen Beiträgen zu diesem Thema habe ich leider keine Antwort dazu gefunden.
Viele Grüße!
Wir haben einen Tauschvertrag beurkundet, in dem A Grundstücke von B erhält und B im Gegenzug eine noch zu vermessende Teilfläche (ca. 34.984,00 €) von A.
Zusätzlich erhält A für die Teilfläche einen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 183.650,00 € auf Basis 20,25 €/qm.
In dem Tauschvertrag wurde die Auflassung bereits erklärt mit der Vollmacht, nach Vermessung die endgültige Größe der Teilfläche zu erklären, den endgültigen Betrag des Zuzahlungsbetrages zu bestimmen und die Auflassung für die Teilfläche erneut zu erklären und entgegenzunehmen.
Die getauschte Teilfläche ist nach Vermessung 2.663 qm größer, sodass ich der Ausgleichsbetrag um 53.925,75 € erhöht. Identitätserklärung und Auflassung wurden aufgrund unser Vollmacht beurkundet.
Ich würde jetzt abrechnen:
a) 0,5 Gebühr für die Messungserkennung und Auflassung
b) 2,0 Gebühr für die Änderung des Zuzahlungsbetrages
Dann Vergleichsrechnung gem. § 94 GNotKG
Meine Frage: Welchen Wert nehme ich für a)? Gleicher Wert wie für das Ursprungsgeschäft wegen der Auflassung oder nur 10 % des Wertes für die Identitätserklärung, weil die Auflassung im Tauschvertrag auch schon erklärt wurde?
In anderen Beiträgen zu diesem Thema habe ich leider keine Antwort dazu gefunden.
Viele Grüße!