Dokumentenpauschale bei Vaterschaftsanerkennung

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Resa
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#1

29.08.2023, 09:41

Guten morgen.

Ich stolpere über folgende Frage:

Vaterschaftsanerkennungen (ohne Sorgeeklärung) sind ja nicht abzurechnen.
Gilt dies auch für die entstehende Dokumentenpauschale und Porto?
(In einer alten Akte hier habe ich gesehen, dass das abgerechnet worden ist, jetzt bin ich unsicher geworden)
Oliverreinhardt2
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#2

29.08.2023, 09:54

Hallo,

ja, die Dokumentenpauschale, u.a., fällt an.
Das eigentliche Beurkundungsverfahren, wie du richtig erkannt hast, nicht.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Resa
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#3

29.08.2023, 14:28

Ganz lieben Dank, dann kanns ja losgehen ...
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