Guten morgen.
Ich stolpere über folgende Frage:
Vaterschaftsanerkennungen (ohne Sorgeeklärung) sind ja nicht abzurechnen.
Gilt dies auch für die entstehende Dokumentenpauschale und Porto?
(In einer alten Akte hier habe ich gesehen, dass das abgerechnet worden ist, jetzt bin ich unsicher geworden)
Dokumentenpauschale bei Vaterschaftsanerkennung
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1759
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Hallo,
ja, die Dokumentenpauschale, u.a., fällt an.
Das eigentliche Beurkundungsverfahren, wie du richtig erkannt hast, nicht.
ja, die Dokumentenpauschale, u.a., fällt an.
Das eigentliche Beurkundungsverfahren, wie du richtig erkannt hast, nicht.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...