Hinterlegung privatschriftliches Testament durch Notar

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Resa
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#1

15.08.2023, 15:44

Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe zu folgender Frage:

Es wird ein privatschriftliches Testament (verschlossener Umschlag) durch uns (also durch Notar) hinterlegt werden.

Ich soll die Gebühren ermitteln:

a) Hinterlegung lediglich mit Anschreiben und Registrierungsdaten

b) Hinterlegung mit vorheriger Beurkundung der Protokollierung der Hinterlegung (oder so)


Also zu a) habe ich gefunden: 20,00 € Festgebühr (Übermittlung an Gericht)

Aber ich finde nichts zu b).

Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank.
sabrinchen227
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#2

16.08.2023, 10:51

Guten Morgen!

Ja genau, für die Ablieferung eines eigenhändiges Testaments zur Verwahrung beim AG gibt es eine Gebühr von 20,00 € gem. KV 22124.

Zu b) kann ich leider auch nichts sagen. Was soll "Beurkundung der Protokollierung der Hinterlegung" heißen :kopfkratz Entweder wird ein Testament beurkundet und entsprechend abgerechnet oder es wird halt privatschriftlich verfasst.

Gruß
Sabrina
Martin Filzek
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#3

16.08.2023, 18:20

Siehe § 2232 BGB sowie hierzu Wittkowski in Faßbender/Grauel/Kemp/Ohmen/Peter, Notariatskunde, 20. Aufl. 2021, § 4 Teil E Rn. 933 ff., hier auszugsweise zitiert wie folgt:

Rn. 937 Wird die Schrift verschlossen abgegeben, so kann der Notar von ihrem Inhalt naturgemäß keine Kenntnis nehmen und sie mithin weder auf ihre formale Richtigkeit noch auf die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit ihres Inhals prüfen. Diese bei der Beurkundung vom Notar stets geleistete Hilfe entgeht einem Erblasser also, der durch die Übergabe einer verschlossenen Schrift testieren will. Andererseits löst die Beurkundung der Übergabe dieselben Gebühren aus, die von der Beurkundung des Testaments ausgelöst werden würden. Der Erblasser erhält mithin für dasselbe Geld erheblich weniger wertvolle Dienste des Notars, wenn er eine verschlossene Schrift übergibt. Das ist der Grund, warum diese Testamentsform in der Praxis grundsätzlich nur vorkommt, wenn der Erblasser keine Sprache spricht oder schreibt, die der Notar verstehen kann.
(Ende Zitat a.a.O.).

Zu den Kosten also wie oben zu entnehmen kein Unterschied zu einem "normal" beurkundeten Testament; Formulierungsvorschläge und ähnliche Kostenhinweise finden sich auch in zahlreichen Formularbüchern, z. B. Kersten / Bühling (jedenfalls den hier vorhandenen älteren Auflagen).

Schwierige Notarkostenberechnungen, Unterstützung bei Notarkostenprüfungsverfahren u. Ä. siehe mein entgeltlich - günstig - angebotener Notarkosten-Dienst wie bei www.filzek.de beschrieben. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#4

17.08.2023, 10:41

Herzlichen Dank für die Rückmeldungen.
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