Hallo,
ich würde mal Hilfe benötigen. Ich bin mir nicht sicher:
Ich habe einen Kaufvertrag, bei dem noch zwei Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch eintragen sind. Verkauft werden soll nur eines dieser Flurstücke. In dem Kaufvertrag ist der Teilungsantrag enthalten. Wird der Teilungsantrag nun gesondert bewertet oder ist er gegenstandsgleich mit dem Kaufvertrag?
DANKE für die Hilfe
Kaufvertrag mit Teilungsantrag
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Wieso ein Teilungsantrag, wenn nur ein Flurstück verkauft wird? Dann ist doch nur das eine Flurstück Kaufgegenstand
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Wenn 2 Flurstücke unter einer lfd. Nr. im Grundbuch eingetragen sind, handelt es sich rechtlich um ein Grundstück. Wenn nur 1 Flurstück verkauft werden soll, ist ein Teilungsantrag erforderlich.
Meines Erachtens ist der Teilungsantrag in einem Kaufvertrag nicht gesondert zu bewerten, da es sich in diesem Fall beim Teilungsantrag um eine Erklärung handelt, die der Erfüllung des Kaufvertrages dient (§ 109 Abs. 1 GNotKG).
Meines Erachtens ist der Teilungsantrag in einem Kaufvertrag nicht gesondert zu bewerten, da es sich in diesem Fall beim Teilungsantrag um eine Erklärung handelt, die der Erfüllung des Kaufvertrages dient (§ 109 Abs. 1 GNotKG).
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Unterstützung bei schwierigen Notarkostenberechnungen, rückständigen Berechnungen, Notarkostenprüfungsverfahren usw. siehe entgeltlich angebotener günstiger Notarkosten-Dienst wie bei www.filzek.de beschrieben.
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