Ehevertrag nach Heirat - Wertermittlung

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Kessie_K
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#1

26.07.2023, 15:41

Hallo,

folgender Sachverhalt. Das Ehepaar kommt kurz nach der Heirat zur Beurkundung. Folgendes Vermögen wird angegeben:

Vermögen Ehemann: 210.000 €
lfd. Darlehensvertrag: 140.000 €

Vermögen Ehefrau: 5.000€
keine Schulden

Es wird Gütertrennung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich und Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart.

Ich hätte für die Gütertrennung 145.000 € (210T + 5 T- 75T) angesetzt und jeweils 5.000 € für Verzicht Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt. Liege ich hier falsch? Wer kann helfen?

Vielen Dank.
Feldhamster
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#2

26.07.2023, 18:47

Gütertrennung:

Vermögen Ehemann 210.000 - 140.000 = 70.000, weil aber Verbindlichkeiten nur bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden, ist für den Ehemann ein Betrag von 105.000 anzusetzen, für die Ehefrau ihr Vermögen von 5.000 und somit für die Gütertrennung 110.000.

Verzicht VAG und nachehelicher Unterhalt mit jeweils 5.000 ist ok.

Insgesamt somit Geschäftswert 120.000.
Kessie_K
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#3

27.07.2023, 13:46

Vielen Dank für die Antwort Feldhamster. Gibt es die Möglichkeit nicht nach § 36 III abzurechnen, sondern nach § 52 GNotKG? So kann man den Gegenstandswert ja sehr in die Höhe treiben.
Feldhamster
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#4

27.07.2023, 19:34

Versorgungsausgleich ist über § 36 zu bestimmen und mangels weiterer Angaben würde ich nur die 5000 ansetzen.

Nachehelicher Unterhalt kann man auch nur anderen Wert überlegen, wenn Angaben zum Einkommen vorliegen und man berechnen könnte, in welcher Höhe aktuell ein Unterhaltsanspruch bestehen könnte. Dabei wäre mE auch zu berücksichtigen, dass nach einer Scheidung jeder verpflichtet ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Hier liegen keine Angaben zum Alter, aktuelle Berufstätigkeit, Einkommen etc vor. Wie willst du da irgendwas berechnen?
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