Guten Tag,
bin aus meiner Elternzeit zurück und muss nun eine Scheidungsfolgenvereinbarung abrechnen.
Ich habe mehrere Bücher durchgesehen aber diesen speziellen Fall nicht gefunden.
Ich möchte gerne wissen wie dieser Vertrag zu bewerten ist.
Wert Hausgrundstück 75.000,00 € (1/2) Anteil
Es wird kein Ausgleichsbetrag gezahlt.
Der Ehemann überträgt seinen 1/2 Anteil (75.000,00 €) an die Ehefrau und lässt sich für den Fall des Verkaufs eine brieflose Grundschuld in Höhe von 75.000,00 € eintragen.
Ist diese Grundschuld nun gegenstandsverschieden oder nicht?
Die Ehefrau unterwirft sich der ZV für diese Grundschuld.
Danke für eure Meinungen.
Liebe Grüße und frohes Schaffen
die Büromieze
Scheidungsfolgenvereinbarung nebst Grundschuld
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Es dürfte ja so sein, dass die Vereinbarung der späteren Auszahlung des Werts von dem übertragenen 1/2 Anteil "Gegenleistung" für die ansonsten jetzt kostenlose Übertragung ist und damit natürlich Austauschleistung i.S.v. § 97 Abs. 3 und zugleich als Sicherungs- und Durchführungserklärung
gegenstandsgleich
nach § 109 Abs. 1 GNotKG.
Unterstüzung bei schwierigen Notarkostenberechnungen entgeltlich aber sehr günstig siehe u.a. Website unter Notarkosten-Dienst, auch bei rückständigen Notarkostenberechnungen oder Unterstützung in Notarkostenprüfungsverfahren.
gegenstandsgleich
nach § 109 Abs. 1 GNotKG.
Unterstüzung bei schwierigen Notarkostenberechnungen entgeltlich aber sehr günstig siehe u.a. Website unter Notarkosten-Dienst, auch bei rückständigen Notarkostenberechnungen oder Unterstützung in Notarkostenprüfungsverfahren.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Das hatte ich auch vermutet. Vielen Dank