Bestellung Dienstbarkeiten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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JB86
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#1

28.06.2023, 09:01

Guten Morgen,

von meinem Chef wurden die Unterschriften unter mehreren Bestellungen von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten beglaubigt. Der Eigentümer mehrerer Grundstücke (Privatperson) bestellt zugunsten eines Energiedienstleisters mehrere Dienstbarkeiten.

In der ersten Urkunde wird z.B. Folgendes bestellt:
- Leitungsrecht
- Wegerecht
- Überbauungsverbot
Der Eigentümer bewilligt und beantragt zudem die Eintragung einer Vormerkung auf Bestellung einer Dienstbarkeit mit demselben Inhalt auch für einen durch den Berechtigten (Energiedienstleister) noch zu bestimmenden Dritten.

Uns wurde durch den Energiedienstleister ein jährlicher Geschäftswert von 138,00 € mitgeteilt. Die Dauer ist nicht bestimmt. Kann ich dann den 10-fachen Jahreswert ansetzen? Müsste ich nicht für jedes Recht einen gesonderten Wert haben und dann addieren? Oder gilt hier § 109 Abs. 1 GNotKG?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Segelhoernchen
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#2

28.06.2023, 12:22

Wenn alles durch eine einzige Dienstbarkeit abgesichert wird, brauchst du eigentlich keine Einzelwerte.

Der Wert ist bei unbeschränkter Dauer (endet also nie) der 20-fache Jahreswert oder bei unbestimmter Dauer (endet irgendwann, man weiß aber nicht wann) der 10-fache Jahreswert. Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart, ist die Laufzeit zu nehmen (aber nicht mehr als 20 Jahre).

Für die Vormerkung würde ich den dann ermittelten Wert halbieren und dazurechnen.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Begl. ohne Entwurf handelt oder? Weil bei der Begl. mit Entwurf wird es hinsichtlich der Vormerkung richtig kompliziert ;) siehe Streifzug, 12. Auflage, Rdn. 2050
JB86
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#3

28.06.2023, 12:58

Ohne Entwurf! Danke ! ;)
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