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Beschenkte räumen sich untereinander Vorkaufsrecht ein

Verfasst: 16.05.2023, 12:57
von Resa
Hallo,

ich stecke wieder in einem Schenkungsvertrag - folgendes Problem:

Schenkungsvertrag:

A (Alleineigentümer eines Grundstücks) schenkt B, C und D (= seine Abkömmlinge) je 1/6 (Schenker behält mithin 3/6).

B, C und D bestellen - im Schenkungsvertrag - an dem ihnen jeweils geschenkten Miteigentumsanteil von 1/6 "für die jeweils anderen Beschenkten als Berechtigten gem. § 472 BGB" ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ....für den ersten Verkaufsfall ... bla bla .../ mit anderen Worten: B räumt C und D ein Vorkaufsrecht ein; C räumt B und D ein Vorkaufsrecht ein usw.

Die Eintragung etc. pp wird im Schenkungsvertrag bewilligt und beantragt.

(Es gibt noch weitere Bestimmungen dazu, aber ich denke, das ist erstmal das Grobe).

Ich tippe mal auf "Gegenstandsverschiedenheit" zur Schenkung, da es ja nicht den Schenker betrifft. Allerdings steht in einem meiner Bücher "Wird im Rahmen eines .... Überlassungsvertrages dem Schenker (hier: nein) oder einem DRITTEN (hier: Beschenkte untereinander) ein Vorkaufsrecht eingeräumt ..." so sei das im Rahmen eines Austauschvertrages zu bewerten.

Mir ist nicht klar, wie ich das jetzt abzurechnen habe (Austausch ?, Gegenstandsverschiedenheit ?) - auch nicht, wie ich diese Vorkaufsrechte bewerte - und freue mich auf Hilfestellung/Anregungen.

Re: Beschenkte räumen sich untereinander Vorkaufsrecht ein

Verfasst: 16.05.2023, 17:55
von Martin Filzek
Siehe teilweise ähnlichen Fall in Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 13. Aufl. 2021, Rn. 2452.
Richtgig daher wohl wie schon gesagt, dass Übertragungsvertrag über 1/2 an die 3 Kinder mit 1/2 Verkehrswert des Ganzen vorliegt,
gegenstandsverschieden dazu die Vereinbarung der gegenseitigen Vorkaufsrechtseinräumung der Kindern an ihren jeweils 1/6 Anteilen, wobei hier wohl 3 Vorkaufsrechtseinräumungen mit den Einzelwerten §§ 97 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Nr. 2 von je 1/12 des gesamten Verkehrswerts Grundstück vorliegen, also insgesamt 3/12 als Wert für vertragliche Vereinbarungen untereinander insoweit hinzu kommen.
Vgl. auch Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel 3. Aul. 2021 Rn. 2.445 ff.

Bin für weitere Nachfragen wg. Urlaub morgen ca. 10 Tage nicht hier erreichbar.

Entgeltliche Notarkosten-Dienst-Aufträge jederzeit möglich per E-Mail, Post, Fax usw., vgl. www.filzek.de unter Notarkosten-Dienst. :wink2

Re: Beschenkte räumen sich untereinander Vorkaufsrecht ein

Verfasst: 17.05.2023, 09:25
von Resa
Guten morgen und herzlichen Dank für die Rückmeldung.