Beschenkte räumen sich untereinander Vorkaufsrecht ein
Verfasst: 16.05.2023, 12:57
Hallo,
ich stecke wieder in einem Schenkungsvertrag - folgendes Problem:
Schenkungsvertrag:
A (Alleineigentümer eines Grundstücks) schenkt B, C und D (= seine Abkömmlinge) je 1/6 (Schenker behält mithin 3/6).
B, C und D bestellen - im Schenkungsvertrag - an dem ihnen jeweils geschenkten Miteigentumsanteil von 1/6 "für die jeweils anderen Beschenkten als Berechtigten gem. § 472 BGB" ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ....für den ersten Verkaufsfall ... bla bla .../ mit anderen Worten: B räumt C und D ein Vorkaufsrecht ein; C räumt B und D ein Vorkaufsrecht ein usw.
Die Eintragung etc. pp wird im Schenkungsvertrag bewilligt und beantragt.
(Es gibt noch weitere Bestimmungen dazu, aber ich denke, das ist erstmal das Grobe).
Ich tippe mal auf "Gegenstandsverschiedenheit" zur Schenkung, da es ja nicht den Schenker betrifft. Allerdings steht in einem meiner Bücher "Wird im Rahmen eines .... Überlassungsvertrages dem Schenker (hier: nein) oder einem DRITTEN (hier: Beschenkte untereinander) ein Vorkaufsrecht eingeräumt ..." so sei das im Rahmen eines Austauschvertrages zu bewerten.
Mir ist nicht klar, wie ich das jetzt abzurechnen habe (Austausch ?, Gegenstandsverschiedenheit ?) - auch nicht, wie ich diese Vorkaufsrechte bewerte - und freue mich auf Hilfestellung/Anregungen.
ich stecke wieder in einem Schenkungsvertrag - folgendes Problem:
Schenkungsvertrag:
A (Alleineigentümer eines Grundstücks) schenkt B, C und D (= seine Abkömmlinge) je 1/6 (Schenker behält mithin 3/6).
B, C und D bestellen - im Schenkungsvertrag - an dem ihnen jeweils geschenkten Miteigentumsanteil von 1/6 "für die jeweils anderen Beschenkten als Berechtigten gem. § 472 BGB" ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ....für den ersten Verkaufsfall ... bla bla .../ mit anderen Worten: B räumt C und D ein Vorkaufsrecht ein; C räumt B und D ein Vorkaufsrecht ein usw.
Die Eintragung etc. pp wird im Schenkungsvertrag bewilligt und beantragt.
(Es gibt noch weitere Bestimmungen dazu, aber ich denke, das ist erstmal das Grobe).
Ich tippe mal auf "Gegenstandsverschiedenheit" zur Schenkung, da es ja nicht den Schenker betrifft. Allerdings steht in einem meiner Bücher "Wird im Rahmen eines .... Überlassungsvertrages dem Schenker (hier: nein) oder einem DRITTEN (hier: Beschenkte untereinander) ein Vorkaufsrecht eingeräumt ..." so sei das im Rahmen eines Austauschvertrages zu bewerten.
Mir ist nicht klar, wie ich das jetzt abzurechnen habe (Austausch ?, Gegenstandsverschiedenheit ?) - auch nicht, wie ich diese Vorkaufsrechte bewerte - und freue mich auf Hilfestellung/Anregungen.