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Schenkungsvertr. u. Ausschluss Aufheb. Gemeinschaft

Verfasst: 11.05.2023, 14:00
von Resa
Hallo,

folgendes Problem stellt sich mir gerade:

Wir haben einen normalen Schenkungsvertrag über ein WE-Recht (keine Gegenleistung).
Schenker ist Miteigentümer zu 1/2 und verschenkt seine Hälfte an seinen Abkömmling.

Soweit klar.

Jetzt vereinbaren der Eigentümer, dem die andere Hälfte gehört und der Beschenkte - im Schenkungsvertrag -, dass die "Aufhebung der Gemeinschaft usw. nie verlangt werden darf".
Und zwar wird das für das GESAMTE WE-Recht vereinbart, also nicht nur für die verschenkte Hälfte.
Sie bewilligen usw. die entsprechende Eintragung.

Da das nicht in irgeneiner Form eine Durchführungserklärung etc. zur Schenkung ist, müsste das auf jeden Fall verschiedener Gegenstand sein.

Dann müsste ich m.E. eine Vergleichsrechnung machen:
2,0 aus Wert Schenkung
0,5 aus Wert "Bewilligung Aufhebung Gemeinschaft ausgeschlossen"

oder eben eine 2,0 Gebühr aus dem Gesamtwert.

Oder ist die Vereinbarung zum Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eine 1,0 Gebühr? Und welchen Wert setzt man für so etwas überhaupt an?

Freue mich auf Rückmeldungen.

Re: Schenkungsvertr. u. Ausschluss Aufheb. Gemeinschaft

Verfasst: 11.05.2023, 14:10
von Resa
Ich korrigiere mich selbst zu meiner eigenen Frage:

Es ist wohl eher davon auszugehen, dass die VEREINBARUNG von Eigentümer und Beschenkten eine 2,0 Gebühr auslöst (?).

Dann wären die Werte einfach zu addieren und eine 2,0 Gebühr abzurechnen.

Als Wert habe ich jetzt gefunden, dass das wohl unter § 51 (2) GNotKG fällt, somit wäre der Wert der Vereinbarung 30 % vom Gesamtwert des WE-Rechts.

Würde mich dennoch freuen zu hören, ob das auch jemand anders so sieht.

Re: Schenkungsvertr. u. Ausschluss Aufheb. Gemeinschaft

Verfasst: 11.05.2023, 18:09
von Feldhamster
Ich würde ohne in einen Kommentar geschaut zu haben auch sagen verschiedene Beurkundungsgegenstände.

1. Schenkung zwischen Schenkendem und Beschenkten
2. Vereinbarung zwischen dem anderen 1/2 Eigentümer und Beschenktem.

2,0 jeweils und damit Wertaddition klingt logisch für mich.

Re: Schenkungsvertr. u. Ausschluss Aufheb. Gemeinschaft

Verfasst: 12.05.2023, 14:18
von Martin Filzek
Stimme dem auch zu, siehe z. B. Notarkasse München, Streifzug ... 13. Aufl. 2021, Rn. 2452