Schenkungsvertr. u. Ausschluss Aufheb. Gemeinschaft
Verfasst: 11.05.2023, 14:00
Hallo,
folgendes Problem stellt sich mir gerade:
Wir haben einen normalen Schenkungsvertrag über ein WE-Recht (keine Gegenleistung).
Schenker ist Miteigentümer zu 1/2 und verschenkt seine Hälfte an seinen Abkömmling.
Soweit klar.
Jetzt vereinbaren der Eigentümer, dem die andere Hälfte gehört und der Beschenkte - im Schenkungsvertrag -, dass die "Aufhebung der Gemeinschaft usw. nie verlangt werden darf".
Und zwar wird das für das GESAMTE WE-Recht vereinbart, also nicht nur für die verschenkte Hälfte.
Sie bewilligen usw. die entsprechende Eintragung.
Da das nicht in irgeneiner Form eine Durchführungserklärung etc. zur Schenkung ist, müsste das auf jeden Fall verschiedener Gegenstand sein.
Dann müsste ich m.E. eine Vergleichsrechnung machen:
2,0 aus Wert Schenkung
0,5 aus Wert "Bewilligung Aufhebung Gemeinschaft ausgeschlossen"
oder eben eine 2,0 Gebühr aus dem Gesamtwert.
Oder ist die Vereinbarung zum Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eine 1,0 Gebühr? Und welchen Wert setzt man für so etwas überhaupt an?
Freue mich auf Rückmeldungen.
folgendes Problem stellt sich mir gerade:
Wir haben einen normalen Schenkungsvertrag über ein WE-Recht (keine Gegenleistung).
Schenker ist Miteigentümer zu 1/2 und verschenkt seine Hälfte an seinen Abkömmling.
Soweit klar.
Jetzt vereinbaren der Eigentümer, dem die andere Hälfte gehört und der Beschenkte - im Schenkungsvertrag -, dass die "Aufhebung der Gemeinschaft usw. nie verlangt werden darf".
Und zwar wird das für das GESAMTE WE-Recht vereinbart, also nicht nur für die verschenkte Hälfte.
Sie bewilligen usw. die entsprechende Eintragung.
Da das nicht in irgeneiner Form eine Durchführungserklärung etc. zur Schenkung ist, müsste das auf jeden Fall verschiedener Gegenstand sein.
Dann müsste ich m.E. eine Vergleichsrechnung machen:
2,0 aus Wert Schenkung
0,5 aus Wert "Bewilligung Aufhebung Gemeinschaft ausgeschlossen"
oder eben eine 2,0 Gebühr aus dem Gesamtwert.
Oder ist die Vereinbarung zum Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eine 1,0 Gebühr? Und welchen Wert setzt man für so etwas überhaupt an?
Freue mich auf Rückmeldungen.