Neufassung Vereinssatzung mit anschließender Einreichung

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Schnulli
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#1

08.05.2023, 13:53

Hallo zusammen!

Wir sind mit der Anmeldung einer Vorstandsänderung sowie Satzungsneufassung eines Vereins beauftragt. Soweit so gut. Im Vorfeld ist die Satzung durch unseren Notar überprüft und erheblich geändert worden (was er gerne zusätzlich abgerechnet haben möchte). Welche Gebühren und in welcher Höhe kann ich die Neufassung der Satzung abrechnen? Oder ist das mit der Beglaubigungsgebühr für die Einreichung abgegolten?
Martin Filzek
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#2

08.05.2023, 15:26

Wenn man Satzung Verein oben bei der Suche im Forum eingibt kommen ca. 7 frühere Beiträge, von denen mind. 3 sich auch mit dem Entwurf oder Überprüfung der neuen Satzung befassen. KV 24100 wohl bei den Gebühren dafür, und zum Wert wird man mehr über Art und Charakter und Bedeutung des Vereins wissen müssen. Fußballverein Amateurbereich oder Kegelverein u. Ä. Auffanghilfswert 5.000 Euro § 36 in der Regel, bei sehr vermögenden Vereinen usw. auch mehr, aber nur ein Mehrfaches des Auffanghilfwerts und keinesfalls Bruchteile des Vereinsvermögens o. Ä., denn im Vordergrund steht beim normalen Verein ja nicht das Vermögen, sondern nichtvermögensrechtliche Dinge, die keinen "Geldwert" haben.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Martin Filzek
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#3

08.05.2023, 23:16

Siehe auch viewtopic.php?f=68&t=96047
= Beitrag "!Anmeldung zum Vereinsregister" in der (falsch gewählten) Abteilung Rspr. GNotKG hier ganz unten Themenstarter Okudera und Antwort Notariatsmann
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Schnulli
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#4

09.05.2023, 08:46

Dankeschön! :wink1
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