Löschung Hauptniederlassung + Zweigniederlassung Einzelkaufmann

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svklein
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#1

06.05.2023, 11:02

Hallo Ihr,

ich habe hier einen Einzelkaufmann, der zum Handelsregister die Löschung seiner Firma anmeldet; gleichzeitig meldet er die Löschung seiner Zweigniederlassung für diese Firma an.

In dem alten Streifzug ist diesbezüglich mal gesagt worden::

"Werden die Eintragungen der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassung in einer Anmeldung angemeldet, liegen verschiedene, gesondert zu bewertende Gegenstände vor. Dem Wert der Anmeldung der Hauptniederlassung ist der Wert für die Anmeldung der Zweigniederlassung hinzuzurechnen, § 35 Abs. 1."

Ist das tatsächlich so, dass man dann für die Anmeldung den Wert von 60.000,00 € zugrunde legt?

Ich kann in unserem Programm, wenn ich die Wertvorschrift § 105 Abs. 4 für spätere Anmeldung Einzelkaufmann auswähle, den Wert nicht einfach auf 60.000,00 € erhöhen, sondern der bleibt dann quasi "fest" auf 30.000,00 €. Das müsste doch irgendeinen Grund haben?

Ist das tatsächlich ein verschiedener Gegenstand oder eventuell auch der gleiche Gegenstand, da die Zweigniederlassung ohne die Hauptniederlassung gar nicht ohne Weiteres allein bestehen könnte?

Kann irgendjemand helfen?
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