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Elektronischer Vollzug

Verfasst: 03.05.2023, 14:10
von Cathrin
Hallo,

ich bin mir bei der Gebühr zum elektronischen Vollzug unsicher. Bei Kaufverträgen werden XML Strukturdaten erstellt, nach meiner Auffassung sind es all die Daten, die in XNP eingetragen werden und die das Gericht gleich nutzen kann, um eine Akte zu generieren und Adresse zu übernehmen.

Wenn ich aber einen Erbscheinsantrag elektronisch übermittele sehe ich solche Strukturdaten nur in sehr geringem Umfang. Fällt trotzdem die 22114 (elektronischer Vollzug) an?

Ich bin mir auch mit der 32002 Gebühr unschlüssig, fällt die Gebühr an, wenn ich einen Entwurf per Email übersende? Wenn ja, fällt sie nur einmal an, oder pro Empfänger der Email?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dank.

LG

Cathrin

Re: Elektronischer Vollzug

Verfasst: 04.05.2023, 08:37
von Feldhamster
Erbscheinsantrag: ja, 22114 entsteht, war auch hier schon mit Thema viewtopic.php?f=119&t=95824

Die zweite Frage kann ich dir nicht beantworten.

Re: Elektronischer Vollzug

Verfasst: 05.07.2023, 15:09
von TNN
Hallo,

KV 32002 fällt pro Geschäftsgang an.

D.h. bei uns pro E-Mail an Empfänger (egal ob eine Mail in cc/bc an div. Empfänger oder mit getrennten Mails) hier Dateien zählen. Seiten nicht zählen, da kein Scan erzeugt wird.

D.h. aber auch bei neuem Entwurf nach diversen Änderungen und erneuter E-Mail - KV 32002 wird erneut abgerechnet (auf der Rechnung stehen dann KV32002 mit Datum und Dateien in getrennten Zeilen).

Da greift dann auch nicht die Höchstgrenze von 5,00 €.

Bisher wurde dies so kostenrechtlich nicht moniert.

Re: Elektronischer Vollzug

Verfasst: 08.04.2024, 12:50
von Luischen88
Hallo, bei uns im Büro ergeben sich gerade auch ein paar Fragen.
Seit 01.03.24 können wir Mitteilungen an den Gutachterausschuss betreffend den Kaufvertrag elektronisch über XNP (enova) einreichen.
Ich glaube, wir können hier die 22114 bzw. 22115 abrechnen. Meine Kollegin meint, wir können auch die Mitteilung per Mail an den Gutachterausschuss schicken. Dann sparen die Mandanten Gebühren.
Hat jemand dazu schon Meinungen?

In diesem Zusammenhang haben wir uns gefragt, ob es für die elektronische Einreichung beim Betreuungsgericht (Einholung Genehmigung) auch eine Gebühr nach 22114 bzw. 1125 gibt.
Es gibt hierfür ja schon die 22110 und dann die XML-Gebühr oben drauf. Das ist ziemliche Abzocke :-?

Re: Elektronischer Vollzug

Verfasst: 09.04.2024, 22:24
von Feldhamster
Zur Frage 1)
Wir reichen den KV nicht über enova ab, sondern wie bisher als einfache Nachricht über das beN-Postfach. Bisher gab es keine Monierung von irgendeinem Gutachterausschuss.

Frage 2)
Kann ich dir nicht beantworten. Durch deinen Post habe ich überhaupt erst erfahren, dass die Genehmigung elektronisch eingeholt werden muss (habe demnächst erst eine zu beantragen). Danke dir :lol:
Aber ins Unreine gedacht: 22115 klingt logisch analog Gesellschaftsrecht. Wenn dort eine 22110 entsteht rechnet man ja auch die 22115 ab.
Vielleicht kann dazu noch jemand was sagen?

Re: Elektronischer Vollzug

Verfasst: 22.04.2024, 09:59
von Luischen88
Huhu, kurzes Update. Ich habe die hiesige Notaraufsicht angerufen. Diese wusste zu den XML-Gebühren hinsichtlich des Gutachterausschusses auch nichts. Ich sollte beim Gutachterausschuss direkt anrufen und fragen, ob die lt. Verwaltungsvorschriften im XML-Format die Dateien empfangen möchten. Dann würde die XML-Datei auch anfallen.
Das wusste der Herr beim Gutachterausschuss aber auch nicht genau. Er meinte nur, die Notariate schicken dort Dateien in sämtlichen Formaten, von einfache pdf-Dateien per Mail über Verträge per Post, signierte und unsignierte Dateien so nach dem Motto, alles ist erlaubt ;)

Im Ergebnis meinte er, eine einfache Abschrift des Vertrages per Mail reicht denen. Es gibt wohl noch keine Vorschrift darüber, welches Format die Dateien haben sollen. Aber ganz wichtig: verschlüsselte Mail. ;) ;)
Es ist wohl auch der geringste Arbeitsaufwand für die. Und so mache ich es jetzt auch.