GmbH Online-Gründung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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julinda
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#1

05.04.2023, 09:29

Hallo Zusammen :wink2

Eine Frage: Entstehen bei der Online-Gründung eigentlich Mehrkosten im Vergleich zur herkömmlichen Gründung? Falls ja: Welche denn?

Viele Grüße :wink1
Feldhamster
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#2

05.04.2023, 18:29

Nr. 32016 auf jeden Fall, ob darüber hinaus noch weitere Gebühren entstehen weiß ich nicht.
Martin Filzek
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#3

05.04.2023, 19:18

Notar a. D. Dr. Holger Schmidt weist in RNotZ 2023, 154 ff., 155 darauf hin, dass auch neue Muster für die vereinfachte gesetzliche Gründung mit Musterprotokoll geschaffen wurden, bei denen mehrere Gesellschafter imitwirken können und nicht nur wie bei dem bisherigen Musterprotokoll nicht nur ein Geschäftsführer bestellt werden kann. Die Kostenprivilegierung für Gründung mit gesetlichem Musterprotokoll nach § 105 Abs. 6 und § 107 Abs. 1 S. 2 GNotKG entfällt bei diesen neuen Musterprotokollen dann aber (so odass auch die UG-Gründung mit 1.000 Euro Stammkapital z. B. Mindestwert 30.000 € hätte).
Für Gründungen ohne Musterprotokoll (individuelle Satzung usw.) wohl kein Unterschied.
Siehe aber wegen der Einzelheiten Schmidt a.a.O. sowie die hier auch nur aus den Fußnoten übernommenen früheren Hinweise zu dem Ganzen von
Kienzle notar 2022, 67, 72 ff.,
Musterberechnungen Ländernotarkasse NotBZ 2022, 378 ff. und 414 ff.
KV 32016 zu den Auslagen wie schon von Vorrednerin Feldhamster beschrieben siehe in neuen Gesetzestexten GNotKG.

Für schwierige Fragen zu GNotKG-Fällen steht weiter mein entgeltlicher Notarkosten-Dienst wie auf www.filzek.de beschrieben zur Verfügung, trotz Iniflation unverändert günstig mit 70 € / Arb.-std. plus geringe Auslagen Toner, Papier usw. sowie 19 % USt. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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