Anrechnung Entwurfsgebühr (vorzeitige Beendigung)
Verfasst: 29.03.2023, 10:13
Guten Morgen!
Wir wurden vor einigen Monaten beauftragt, einen Erbbaurechtskaufvertrag bezüglich eines Einfamilienhauses nebst Scheune zu entwerfen. Der Vorgang war relativ kompliziert und hat einiges an Arbeitszeit/-aufwand in Anspruch genommen. Nach Übermittlung des Vertrages an die Parteien wurde uns mitgeteilt, dass die Verkäufer nunmehr für mehrere Wochen im Urlaub seien. Nachdem wir seitdem keine Rückmeldung erhalten und entsprechend nach dem Sachstand gefragt hatten, wurde uns dann schließlich mitgeteilt, dass der Vertrag nicht mehr zustande kommt. Laut Aussage der Käufer haben die Verkäufer "Probleme" gemacht und wollten sich nicht mehr an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Wir haben dann eine Entwurfsgebühr im Rahmen der vorzeitigen Beendigung abgerechnet. Diese beträgt bei einem Kaufpreis von 1.150.000,00 € immerhin 3.950,00 €.
Nunmehr haben die Käufer sich gemeldet und mitgeteilt, dass sie ein anderes Objekt zum Kauf gefunden haben und die Abwicklung weiterhin über uns erfolgen soll. Man fragte, ob die Entwurfsgebühr dann entsprechend angerechnet werden kann. Und das ist die Frage, die wir uns jetzt stellen. Rein logisch gesehen, würde ich sagen, es handelt sich um zwei verschiedenen Vorgänge bzw. Geschäftsgegenstände, die dementsprechend auch gesondert berechnet werden müssen. Auf der anderen Seite kann ich natürlich die Käufer verstehen, wenn sie sagen, es gäbe ja sozusagen schon einen "Grundentwurf", der theoretisch nur bezüglich Verkäufer- und Grundstücksdaten angepasst werden muss.
Im Streifzug habe ich leider nichts Konkretes gefunden. Kann mir daher jemand sagen, wie in der Sache nun vorgegangen werden kann?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Sabrina
Wir wurden vor einigen Monaten beauftragt, einen Erbbaurechtskaufvertrag bezüglich eines Einfamilienhauses nebst Scheune zu entwerfen. Der Vorgang war relativ kompliziert und hat einiges an Arbeitszeit/-aufwand in Anspruch genommen. Nach Übermittlung des Vertrages an die Parteien wurde uns mitgeteilt, dass die Verkäufer nunmehr für mehrere Wochen im Urlaub seien. Nachdem wir seitdem keine Rückmeldung erhalten und entsprechend nach dem Sachstand gefragt hatten, wurde uns dann schließlich mitgeteilt, dass der Vertrag nicht mehr zustande kommt. Laut Aussage der Käufer haben die Verkäufer "Probleme" gemacht und wollten sich nicht mehr an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Wir haben dann eine Entwurfsgebühr im Rahmen der vorzeitigen Beendigung abgerechnet. Diese beträgt bei einem Kaufpreis von 1.150.000,00 € immerhin 3.950,00 €.
Nunmehr haben die Käufer sich gemeldet und mitgeteilt, dass sie ein anderes Objekt zum Kauf gefunden haben und die Abwicklung weiterhin über uns erfolgen soll. Man fragte, ob die Entwurfsgebühr dann entsprechend angerechnet werden kann. Und das ist die Frage, die wir uns jetzt stellen. Rein logisch gesehen, würde ich sagen, es handelt sich um zwei verschiedenen Vorgänge bzw. Geschäftsgegenstände, die dementsprechend auch gesondert berechnet werden müssen. Auf der anderen Seite kann ich natürlich die Käufer verstehen, wenn sie sagen, es gäbe ja sozusagen schon einen "Grundentwurf", der theoretisch nur bezüglich Verkäufer- und Grundstücksdaten angepasst werden muss.
Im Streifzug habe ich leider nichts Konkretes gefunden. Kann mir daher jemand sagen, wie in der Sache nun vorgegangen werden kann?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Sabrina