Nachgenehmigung beim Urkundsnotar
Verfasst: 22.03.2023, 15:30
Hallo zusammen,
ich steh grad aufm Schlauch und komme nicht weiter
Wir haben einen Vertrag beurkundet, indem die Verkäuferin vollmachtlos vertreten wurde.
Die Nachgenehmigung haben wir entworfen und wird auch hier durch unsere Notarin beglaubigt.
Wie setze ich denn nun die Gebühren fest?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, da wir den Kaufvertrag beurkundet haben und den ja auch abrechnen, kann ich maximal eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung erheben gem. KV 25100 oder???
Ich danke schon einmal für eure Hilfe.
LG Farmgirl
ich steh grad aufm Schlauch und komme nicht weiter
Wir haben einen Vertrag beurkundet, indem die Verkäuferin vollmachtlos vertreten wurde.
Die Nachgenehmigung haben wir entworfen und wird auch hier durch unsere Notarin beglaubigt.
Wie setze ich denn nun die Gebühren fest?
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, da wir den Kaufvertrag beurkundet haben und den ja auch abrechnen, kann ich maximal eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung erheben gem. KV 25100 oder???
Ich danke schon einmal für eure Hilfe.
LG Farmgirl