Dokumentenpausch. für KV-Entwurf bei abgesagter Beurk.

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Resa
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#1

09.03.2023, 11:14

Hallo, guten morgen.

Ich bin gerade mal wieder bei der Dokumentenpauschale am verzweifeln (wie so oft):

Wir haben einen KV-Entwurf gemacht (Beurkundung war angedacht).

Seitenzahl: immer 17

Entwurf von Tag 1 (siehe unten) wurde in Papierform ausgedruckt, eingescannt und gemailt (siehe unten)
überarbeiteter Entwurf von Tag 2 wurde ebenfalls ausgedruckt in Papierform und dann eingescannt und gemailt (siehe unten)
Der am Tag 2 eingescannte Entwurf wurde an Tag 3 und 4 bereits in der gescannten Fassung verwendet und gemailt (siehe unten)

Beteiligter A hat an Tag 1 Entwurf erhalten per E-Mail (17 Seiten)
Beteiligter A hat - nach Überarbeitung des Entwurfs) an Tag 2 Entwurf erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter B hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 3 erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter C hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 4 erhalten per Mail (17 Seiten)

Beurkundung wurde dann abgesagt, jetzt ist der Entwurf abzurechnen.

Nehme ich jetzt 4 x 1,50 EUR Dokumentenpauschale nach 32002 GNotKG ? ?

Ich stolpere deswegen nochmal darüber, weil in einem GNotKG-Buch als Bespiel folgendes steht:

"Eine Urkunde von 15 Seiten und eine einseitige Urkunde werden eingescannt und per E-Mail an einen Empfänger versandt. Jede Datei wird gesondert betrachtet: Die Gebühr nach Nr. 32002 beträgt für die erste Urkunde 7,50 € und für die andere 1,50 €, insges. 9,00 €."

Das verstehe ich jetzt nicht: Wieso werden für die erste Urkunde 7,50 € (15 x 0,50 €) und wieso nach 32002 angesetzt? Müsste ich dann nicht auch für meine ganzen E-Mails mehr als 1,50 € nehmen, nämlich 17 Seiten a 0,50 € = 8,50 € und das 4 x ???

Wann nimmt man denn die 1,50 und wann die Seitenzahl des Entwurfs x 0,50 ?

Ich blicke nicht durch und freue mich auf Hilfe.
Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

09.03.2023, 13:41

Lies im Gesetzestext KV 32002 GNotKG den längerern letzten Satz. Wird wohl gerade bei Entwürfen, die dann nicht beurkundet wurden, weiterhin wichtig sein, während wohl sonst bei erfolgten Beurkundungen diese teurere Berechnung der ersten Datei wohl in der Regel deshalb oft entfallen dürfte, weil ja für UVZ schon gescannt wurde und auf diesen "kostenlosen" Scan dann zurückgegriffen werden kann.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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