Dokumentenpausch. für KV-Entwurf bei abgesagter Beurk.
Verfasst: 09.03.2023, 11:14
Hallo, guten morgen.
Ich bin gerade mal wieder bei der Dokumentenpauschale am verzweifeln (wie so oft):
Wir haben einen KV-Entwurf gemacht (Beurkundung war angedacht).
Seitenzahl: immer 17
Entwurf von Tag 1 (siehe unten) wurde in Papierform ausgedruckt, eingescannt und gemailt (siehe unten)
überarbeiteter Entwurf von Tag 2 wurde ebenfalls ausgedruckt in Papierform und dann eingescannt und gemailt (siehe unten)
Der am Tag 2 eingescannte Entwurf wurde an Tag 3 und 4 bereits in der gescannten Fassung verwendet und gemailt (siehe unten)
Beteiligter A hat an Tag 1 Entwurf erhalten per E-Mail (17 Seiten)
Beteiligter A hat - nach Überarbeitung des Entwurfs) an Tag 2 Entwurf erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter B hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 3 erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter C hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 4 erhalten per Mail (17 Seiten)
Beurkundung wurde dann abgesagt, jetzt ist der Entwurf abzurechnen.
Nehme ich jetzt 4 x 1,50 EUR Dokumentenpauschale nach 32002 GNotKG ? ?
Ich stolpere deswegen nochmal darüber, weil in einem GNotKG-Buch als Bespiel folgendes steht:
"Eine Urkunde von 15 Seiten und eine einseitige Urkunde werden eingescannt und per E-Mail an einen Empfänger versandt. Jede Datei wird gesondert betrachtet: Die Gebühr nach Nr. 32002 beträgt für die erste Urkunde 7,50 € und für die andere 1,50 €, insges. 9,00 €."
Das verstehe ich jetzt nicht: Wieso werden für die erste Urkunde 7,50 € (15 x 0,50 €) und wieso nach 32002 angesetzt? Müsste ich dann nicht auch für meine ganzen E-Mails mehr als 1,50 € nehmen, nämlich 17 Seiten a 0,50 € = 8,50 € und das 4 x ???
Wann nimmt man denn die 1,50 und wann die Seitenzahl des Entwurfs x 0,50 ?
Ich blicke nicht durch und freue mich auf Hilfe.
Ich bin gerade mal wieder bei der Dokumentenpauschale am verzweifeln (wie so oft):
Wir haben einen KV-Entwurf gemacht (Beurkundung war angedacht).
Seitenzahl: immer 17
Entwurf von Tag 1 (siehe unten) wurde in Papierform ausgedruckt, eingescannt und gemailt (siehe unten)
überarbeiteter Entwurf von Tag 2 wurde ebenfalls ausgedruckt in Papierform und dann eingescannt und gemailt (siehe unten)
Der am Tag 2 eingescannte Entwurf wurde an Tag 3 und 4 bereits in der gescannten Fassung verwendet und gemailt (siehe unten)
Beteiligter A hat an Tag 1 Entwurf erhalten per E-Mail (17 Seiten)
Beteiligter A hat - nach Überarbeitung des Entwurfs) an Tag 2 Entwurf erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter B hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 3 erhalten per Mail (17 Seiten)
Beteiligter C hat den (überarbeiteten) Entwurf an Tag 4 erhalten per Mail (17 Seiten)
Beurkundung wurde dann abgesagt, jetzt ist der Entwurf abzurechnen.
Nehme ich jetzt 4 x 1,50 EUR Dokumentenpauschale nach 32002 GNotKG ? ?
Ich stolpere deswegen nochmal darüber, weil in einem GNotKG-Buch als Bespiel folgendes steht:
"Eine Urkunde von 15 Seiten und eine einseitige Urkunde werden eingescannt und per E-Mail an einen Empfänger versandt. Jede Datei wird gesondert betrachtet: Die Gebühr nach Nr. 32002 beträgt für die erste Urkunde 7,50 € und für die andere 1,50 €, insges. 9,00 €."
Das verstehe ich jetzt nicht: Wieso werden für die erste Urkunde 7,50 € (15 x 0,50 €) und wieso nach 32002 angesetzt? Müsste ich dann nicht auch für meine ganzen E-Mails mehr als 1,50 € nehmen, nämlich 17 Seiten a 0,50 € = 8,50 € und das 4 x ???
Wann nimmt man denn die 1,50 und wann die Seitenzahl des Entwurfs x 0,50 ?
Ich blicke nicht durch und freue mich auf Hilfe.