Wertvorschrift für Schuldanerkenntnis über Geldsumme

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Resa
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#1

07.03.2023, 16:03

Hallo,

leider stehe ich grad irgendwie neben mir:

Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis beurkundet ohne Kompliziertheiten. Einfach eine ZV Unterwerfung zu einer bestimmten Summe X Euro (keine Grundschuld).

Das ist 1,0 soweit klar.

Aber welche Wertvorschrift ? Ist das § 36 (1) GNotKG ? Aber da steht ja eigentlich "vermögensrechtliche Angelegenheit und billiges Ermessen" und hier wird sich ja wegen eines konkreten Betrages unterworfen.

Vielen Dank im Voraus.
salkavalka
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#2

07.03.2023, 16:46

§ 97 Abs. 1 GNotKG.
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