Wertvorschrift für Schuldanerkenntnis über Geldsumme
Verfasst: 07.03.2023, 16:03
Hallo,
leider stehe ich grad irgendwie neben mir:
Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis beurkundet ohne Kompliziertheiten. Einfach eine ZV Unterwerfung zu einer bestimmten Summe X Euro (keine Grundschuld).
Das ist 1,0 soweit klar.
Aber welche Wertvorschrift ? Ist das § 36 (1) GNotKG ? Aber da steht ja eigentlich "vermögensrechtliche Angelegenheit und billiges Ermessen" und hier wird sich ja wegen eines konkreten Betrages unterworfen.
Vielen Dank im Voraus.
leider stehe ich grad irgendwie neben mir:
Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis beurkundet ohne Kompliziertheiten. Einfach eine ZV Unterwerfung zu einer bestimmten Summe X Euro (keine Grundschuld).
Das ist 1,0 soweit klar.
Aber welche Wertvorschrift ? Ist das § 36 (1) GNotKG ? Aber da steht ja eigentlich "vermögensrechtliche Angelegenheit und billiges Ermessen" und hier wird sich ja wegen eines konkreten Betrages unterworfen.
Vielen Dank im Voraus.