Hallo,
leider stehe ich grad irgendwie neben mir:
Wir haben ein notarielles Schuldanerkenntnis beurkundet ohne Kompliziertheiten. Einfach eine ZV Unterwerfung zu einer bestimmten Summe X Euro (keine Grundschuld).
Das ist 1,0 soweit klar.
Aber welche Wertvorschrift ? Ist das § 36 (1) GNotKG ? Aber da steht ja eigentlich "vermögensrechtliche Angelegenheit und billiges Ermessen" und hier wird sich ja wegen eines konkreten Betrages unterworfen.
Vielen Dank im Voraus.