Übertragungsverpflichtung Kosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Yvonne Falkenau
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 07.03.2023, 08:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

07.03.2023, 08:31

Käufer erwirbt durch Abschluss eines Kaufvertrages Grundbesitz von einem Unternehmen mit gleichzeitigem Abschluss eines Werkvertrages mit einem mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem angekauften Grundbesitz. Käufer erhält den Grundstückskaufpreis, den Werklohnbetrag, die Beurkundungskosten, die Kosten des Vollzuges des Vertrages und sämtliche Grunderwerbsteuern im Rahmen von unentgeltlichen Zuwendungen seiner beiden Eltern. Der Käufer bzw. Sohn verpflichtet sich zur Übertragung des Grundbesitzes auf seine Eltern beispielsweise für den Fall, dass er in Insolvenz gerät. Wie ist die Übertragungsverpflichtung bei der Erstellung der Kostenrechnung zu berücksichtigen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei der Übertragungsverpflichtung nicht um eine Gegenleistung handeln dürfte, weil der Sohn den Grundbesitz ja nicht von seinen Eltern übertragen erhalten hat?
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

07.03.2023, 15:20

Ich gehe davon aus, dass die Schenkung der Eltern an Kind mit beurkundet wurde. Diese ist dann gegenstandsverschieden (§§ 35, 86 GNotKG, vgl. auch diverse Kommentarliteratur zu § 109 GNotKG wo jeweils bei Auflistung typischer Fälle von Gegenstandsverschiedenheit solche Fälle von Schenkungen bei anschließenden bzw. mit beurkundeten Kaufverträgen behandelt sind - genaue Fundstellen kann ich hier im Urlaub in Nordzypern nicht benennen). Und so ist dann bei der Schenkung dies dann natürlich als geringerwertige Gegenleistung etwas, das "unter den Tisch fällt" wie bei allen sonstigen Gegenleistungen im Austauschverhältnis § 97 Abs. 3 GNotKG.
Aber ich vermute mal nach der Fragestellung, dass die Zusammenrechnung von a) Wert der Schenkung b) Wert Kaufvertrag und Bauvertrag usw. war Ihnen noch nicht bewusst gewesen?

Entgeltlicher Notarkosten-Dienst zur Entlastung in schwierigen Fällen siehe "Notarkosten-Dienst" wie bei www.filzek.de beschrieben.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten