Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Für die Führung des Verwahrungsverzeichnisses für jeden einzelnen Vorgang fallen ja 32,00 € an.
Kann ich diese 32,00 € in meine Notarkostenberechnung aufnehmen und wenn ja, vor oder nach der Umsatzsteuer?
Oder darf ich die 32,00 € gar nicht abrechnen gem. § 78 j Absatz 2 Satz 2, sodass der Notar auf diesen Kosten sitzen bleibt?
Ich bin da etwas verwirrt...
Vielen Dank im Voraus.
Führung Verwahrungsverzeichnis
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Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Kosten beim Notar bleiben und nicht an die Mandanten weiterberechnet werden dürfen.