Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Oliverreinhardt2
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#1
20.02.2023, 10:54
Hallo,
für die Erstellung einer Generalvollmacht ohne Patientenverfügung, was rechnet ihr ab?

für euer Feedback
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...

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Feldhamster
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#2
20.02.2023, 13:20
Nr. 21200 KV. Geschäftswert nach § 98. Sollte Betreuungsverfügung in der Vollmacht enthalten sein, dafür zusätzlicher Wert von 5.000 Euro.
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Oliverreinhardt2
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#3
20.02.2023, 13:21
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
