Geschäftswert Treuhandauftrag Verlusterklärung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
AnniEs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 19.12.2018, 15:49
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#1

17.02.2023, 11:54

:wink1

Wir haben einen Übergabevertrag beurkundet und bei der Sparkasse auftragsgemäß um eine Löschungsbewilligung (Grundschuld) gebeten. Die Sparkasse teilt mit, dass bereits anno tuck Löschung bewilligt wurde und schickt gleichzeitig eine Zweitschrift mit, diese jedoch verbunden mit der Treuhandauflage, dass die Eigentümer erstmal die ebenfalls beigefügte Verlusterklärung unterzeichnen müssen.

Welchen Geschäftswert nehme ich denn hier für den Treuhandauftrag? Den Nennbetrag der Grundschuld?
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2193
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

17.02.2023, 13:00

Um die Frage zu beantworten, müsstest du den Nennbetrag der Grundschuld auch nennen, damit man sehen kann, ob das unverhältnimäßig wäre, was es im Normalfall bei hohen Summen wohl wäre, denn es geht ja nicht um Forderungen in dieser Höhe, sondern nur um die Löschung eines gegenstandsglos gewordenen Rechts und ein Teilwert von vielleicht 10 % nach § 36 Abs. 1 oder uch 5.000 Euro nach § 36 II, III könnten dann angemessen sein (es sei denn der Wert bzw. Nennwert beträgt sowieso nur 799,50 Euro oder so ähnlich).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
AnniEs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 19.12.2018, 15:49
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

17.02.2023, 14:01

Wir hatten das in letzter Zeit öfter, allerdings steht jetzt die erste Rechnung an.

Im aktuellen Fall ist der Nennbetrag ca. 25.500 €, so dass ich bei Ansatz des Nennbetrages bei einer Gebühr von 62,50 € landen würde.

Ich glaube, ich würde 10 % nehmen und werde das dann auch zukünftig in diesen Fällen so machen. Danke Dir jedenfalls!
Antworten