Hallo allerseits
was kann ich für den Entwurf und die Unterschriftsbeglaubigung unter einem GbR-Vertrag abrechnen?
Ist es tatsächlich "nur" eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf? Wir sind uns unschlüssig, daher frag ich hier mal schnell, ohne Bücher zu wälzen etc.
Wir haben den Vertrag ausgearbeitet und die Mandanten wollen ihre Unterschrift darunter beglaubigt haben.
Dankeschön.
GbR Gründung Vertragsentwurf
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Siehe KV Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 sowie Anm. 1 zu KV 25100. Es entsteht somit für den Entwurf des GbR-Vertrages die Gebühr KV 24100 i. V. mit KV 21100 in Höhe von 2,0 (bei vollständigem Entwurf). Für die anschließende (demnächst erfolgende) Unterschriftsbeglaubigung entstehen keine weiteren Gebühren.