Rechtswahlerklärung im Kaufvertrag

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birgitsabina
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#1

18.11.2022, 15:28

Hallo zusammen!

Ich habe eine allgemeine Frage zu Rechtswahlerklärungen in Kaufverträgen

Ein Ehepaar kauft ein Grundstück. Der Kaufvertrag soll eine Rechtswahlerklärung
enthalten, weil der Ehemann Norweger ist und die Frau Deutsche.

Ist dies wirklich erforderlich?

Ich habe nur etwas darüber gelesen, dass Norwegen zwar nicht in der EU ist, jedoch
viele gesetzliche Grundlagen aus der EU übernommen hat.

Wäre eine Rechtswahlerklärung eventuell entbehrlich oder würde das Grundbuchamt
dies beanstanden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Schönes WE :wink1
puchiko
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#2

22.11.2022, 12:35

Du musst prüfen, welcher Güterstand gilt. Es geht ja bei diesen Geschichten meist nur darum, ob ein Ehepaar zu je 1/2 erwerben kann oder ob ggf. gesetzlich eine Gesamthandsgemeinschaft gilt und eben nur gemeinsam erworben werden kann. Daher ist auch wichtig zu erfragen, welche Staatsangehörigkeit sie bei Eheschließung hatten und nicht jetzt. Wir hatten auch mal den Fall, dass beim Kauf beides Deutsche waren, aber bei Eheschließung eben nicht und deswegen nicht zu 1/2 erworben werden konnte. Wir hatten auch schon Fälle, wo es den Beteiligten egal war und sie dann im Grundbuch eben als Gemeinschaft eingetragen wurden.

Es gibt aber auch Fälle, wo die Beteligten generell ihren Güterstand bei der Gelegenheit mit ändern wollen. Kann ja auch mal andere Gründe haben. Ich meine, eine Güterstandswahl beschränkt auf den Grundbesitz geht eh nicht mehr, d. h. als Geschäftswert ist dann hierfür ohnehin das Reinvermögen anzugeben.
birgitsabina
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#3

24.11.2022, 12:54

Vielen Dank!

Ich werde den Notar bitten, auch mit der Rechtspflegerin die
Angelegenheit abzustimmen und vielleicht noch einmal die
Eheleute zu kontaktieren.

:thx
Birgit
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