Eigentümerrecherche

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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puchiko
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#1

18.11.2022, 09:31

Wir haben für einen Mandanten eine Eigentümerrecherche im Grundbuchabrufportal vorgenommen und ihm das Ergebnis mitgeteilt. Es wurde aber keine Grundbuchblatt abgerufen oder übermittelt.
Was könnten wir hierfür abrechnen? KV 25209?
Martin Filzek
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#2

18.11.2022, 14:50

Klingt für mich ganz passend.
Aber Zweifel, ob solche kleinen Rechnungen über 15 Euro usw. wirklich "gut" sind: Verärgern Sie nicht evtl. Mandant, der dann evtl. das Büro / den Notar wechselt wenn es wirklich etwas zu beurkunden gibt? Buchungstechnischer Aufwand. Aber natürlich darf es offiziell keine Gebührenvereinbarung § 125 GNotKG geben und auch kleinere Gebühre müssten erhoben werden. Aber gibt es nicht einen Zusammenhang mit eienr nachfolgend evtl. geplanten Beurkundung, zu dem die Recherche dann vorbereitende Handlung und gebührenfrei gewesen sein könnte?
Hinweise zur Praxis in solchen Fällen von anderen würden mit Neugier zur Kenntnis genommen. Wahrscheinlich würden viele evtl. zugeben, derlei Dinge als "Service" anzusehen und bisher nicht auf die Idee gesonderter Abrechnung gekommen zu sein?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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