div. GB Abdrucke per E-Mail versandt Gebühr 25212

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Resa
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#1

15.11.2022, 16:49

Hallo,

ich stolpere gerade über folgende Frage:

Wir haben ca. 40 einfache Grundbuchabdrucke - elektronisch - gezogen und diese nicht ausgedruckt sondern eben nur gespeichert und sodann dem Mandanten mit einer E-Mail als Anlagen übermittelt.

Kein zugrunde liegendes Geschäft, also isoliert.

Kann ich jetzt die Gebühr 25212 insgesamt 40 x abrechnen (also 40 x 5,00 €) und dann dazu 40 x 8,00 € Auslagen?

Oder fällt die Gebühr 25212 nur 1 x an (also 1 x 5,00 € plus 40 x 8,00 € Auslagen)?

Irgendwie finde ich in den Kommentaren dazu nichts richtiges. Da steht nur: "Werden zwei elektr. Dateien gleichen Inhalts in unterschiedlichen Dateiformaten gleichzeitig übermittelt, wird die Gebühr nur einmal erhoben ..." usw.

Wir haben aber 40 unterschiedliche GB Abdrucke in einer Mail versandt.

Vielen Dank im voraus für eine Rückmeldung.
Martin Filzek
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#2

16.11.2022, 16:11

Müsste wohl gesondert je übermittelten Abdruck berechnet werden, also 40 x 5,-- Euro Gebühr KV 25212, vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 8. Aufl. 2022, Rn. 2198, 2199 ff.
Plus natürlich die Auslagen 40 x 8 Euro, KV 32002 und KV 32005 (jeweils nur ein mal, vgl. ähnl. Fall Diehn a.a.O. Rn. 2200).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#3

17.11.2022, 13:39

Ganz herzlichen Dank !
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