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geldwerte Gegenleistung

Verfasst: 03.11.2022, 10:56
von Ramona A.
Hallo, ich habe hier folgendes abzurechnen:
Wir haben eine Urkunde von einem anderen Notariat bekommen, die bei uns beurkundet wurde.
Die Urkunde wird als Kaufvertrag zwischen Mutter und Töchtern bezeichnet, tatsächlich ist aber wohl eher ein Übertrags-Vertrag, in dem bestimmte Leistungen gegengerechnet werden.
Den Verkehrswert setzen die Parteien mit EUR 240.000,00 an.
Die Mutter erhält ein Wohnungsrecht, der Wert wird mit EUR 39.228,00 angegeben, so dann wird eine Veräußerungs- und Verfügungsbeschränkung erteilt, der Wert wird mit EUR 48.000,00 angegeben.
In einer separaten Ziffer werden sodann weitere Leistungen berechnet, die die Töchter für die Eltern -der Vater ist vorverstorben- in den vergangenen 11 Jahren erbracht haben. Es werden
52 Wochen * 20,00 Stunden/Woche*11 Jahre = 11.440 Stunden x 17,50 EUR = EUR 200.200,00 errechnet. Die Mutter erkennt die Höhe der Leistungen an. Aus der Ziffer ergibt sich nicht ausdrücklich, dass es sich
bei der Anrechnung dieser Beträge um eine Gegenleistung für die Übertragung handeln soll. Ich bin deshalb unsicher, ob ich den Betrag als separate Vereinbarung werten soll oder in die Gegenüberstellung von Grundbesitz zu Gegenleistungen einbringen muss?

Re: geldwerte Gegenleistung

Verfasst: 03.11.2022, 12:36
von AnjaZ
Ich würde die Leistungen der Töchter als Gegenleistung ansehen und dem Grundbesitzwert mit gegenüberstellen.