Manchmal steht man sich selbst im Weg.
Ich möchte eine Registeranmeldung -die in diesem Fall nicht in "Beglaubigungsform", sondern als "Niederschrift" vorbereitet und beurkundet wurde- abrechnen.
Dass dieser Fall ebenfalls mit einer 0,5 Gebühr abgerechnet werden muss, kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde zu einer 1,0 Gebühr tendieren, finde jedoch hierzu nicht das Richtige im GNotKG.
Würde mir hier jemand den nötigen Durchblick verschaffen?