KV-Nr. 22114 bei Erbscheinsantrag

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Segelhoernchen
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#1

24.10.2022, 16:30

Ich habe bislang immer diese Gebühr bei jetzt ja elektronisch einzureichenden Erbscheinsanträgen abgerechnet. Ist das wohl richtig so? Eigentlich gebe ich beim Erbscheinsantrag ja keine Daten ein, die vom Gericht weiterverarbeitet werden können, oder? Wie handhabt ihr das? :wink1
Resa
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#2

25.10.2022, 11:22

Hallo guten morgen.

Ich hätte spontan das mit abgerechnet. In einem Kommentar steht allerdings (gerade gelesen):

"Werden allerdings tatsächlich gar keine strukturierten Daten an das Gericht mit übermittelt, sondern wird z.B. nur eine Urkunde als Datei an das elektronische Postfach des Gerichts gesandt, fällt die Gebühr (22114) nicht an".

Ehrlich gesagt steige ich da nicht mehr durch: Was genau sind strukturierte Daten - was ist eine "Urkunde als Datei" ?

Bei Grundbuchsachen habe ich das immer abgerechnet (1 x während der Kaufvertragsabwicklung). Dann müsste es doch beim Nachlassgericht nichts anderes sein. Hm hm.
Segelhoernchen
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#3

25.10.2022, 14:23

genau das ist nämlich auch mein Problem... ich gebe ja eigentlich nur Aktenzeichen und Empfänger und so ein, es sind ja keine "strukturierten Daten", wie z. B. beim HR oder so...
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