Erbscheinsantrag elektronisch Beglaubigungsgebühren
Verfasst: 24.10.2022, 11:30
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wir haben einen Erbscheinsantrag beurkundet (3 Seiten). Jetzt reiche ich - elektronisch - ein:
eine beglaubigte Fotokopie desselben (keine Ausfertigung) - 3 Seiten
3 Personenstandsurkunden (je 1 Seite)
das Antragsschreiben (1 Seite)
Welche Gebühren kann man denn jetzt insgesamt abrechnen? (abgesehen von der Beurkundungsgebühr, die ist klar) :
Wenn ich das richtig verstanden habe, was bei den Handelsregistersachen ausgeführt ist, kann ich für das elektronische beglaubigen der Personenstandsurkunden nichts nehmen, da wir selbst beurkundet haben.
Für das Antragsschreiben wohl auch nichts.
Ich würde dann die Vollzugsgebühr von 0,2 abrechnen wollen (nach 22114)
Und kann ich jetzt noch abrechnen 32002 Dokumentenpauschale für die Überlassung elektr. gespeicherter Dateien - und wenn ja - wieviele Dateien sind das - kann ich da nur 1 Dokument = 3 Scanseiten nehmen - oder müssen die Personenstandsurkunden und das Antragsschreiben auch berücksichtigt werde. Wenn ich es richtig verstanden habe, können nur Urkunden, aber keine sonstigen Dokumente da einfließen.
Grübel grübel
Und danke im Voraus
ich habe folgende Frage:
Wir haben einen Erbscheinsantrag beurkundet (3 Seiten). Jetzt reiche ich - elektronisch - ein:
eine beglaubigte Fotokopie desselben (keine Ausfertigung) - 3 Seiten
3 Personenstandsurkunden (je 1 Seite)
das Antragsschreiben (1 Seite)
Welche Gebühren kann man denn jetzt insgesamt abrechnen? (abgesehen von der Beurkundungsgebühr, die ist klar) :
Wenn ich das richtig verstanden habe, was bei den Handelsregistersachen ausgeführt ist, kann ich für das elektronische beglaubigen der Personenstandsurkunden nichts nehmen, da wir selbst beurkundet haben.
Für das Antragsschreiben wohl auch nichts.
Ich würde dann die Vollzugsgebühr von 0,2 abrechnen wollen (nach 22114)
Und kann ich jetzt noch abrechnen 32002 Dokumentenpauschale für die Überlassung elektr. gespeicherter Dateien - und wenn ja - wieviele Dateien sind das - kann ich da nur 1 Dokument = 3 Scanseiten nehmen - oder müssen die Personenstandsurkunden und das Antragsschreiben auch berücksichtigt werde. Wenn ich es richtig verstanden habe, können nur Urkunden, aber keine sonstigen Dokumente da einfließen.
Grübel grübel
Und danke im Voraus