Teilung, Kauf u- Abtretungsvertrag, Gesellschafterversammlung

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#1

20.10.2022, 11:18

Hallo, ich benötige eure Hilfe.

Wenn eine Teilung, eine Geschäftsführerbestellung, eine Satzungsänderung in zwei Punkten und der Zustimmungsbeschluss zusammentreffen, ist es dann derselbe Gegenstand und rechne ich einmal EUR 30.000,00 ab?

So lese ich das irgendwie aus den Büchern, aber verstehen tu ich es nicht :kopfkratz

:thx
Martin Filzek
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#2

24.10.2022, 12:35

Die Angaben zum Sachverhalt im Fragetext und in der Übeschrift sind zu gering, um daraus eindeutig anworten zu können. Nach dem Text in der Überschrift geht es auch um einen (wohl in derselben Urkunde mit enthaltenen?) Kauf- und Abtretungsvertrag, von dem dann aber im Frageteil keine Rede mehr ist.
Wichtig für die Lösung ist § 110 Nr. 1, wonach rechtsgschäftliche Erklärungen (dazu würde ein Kauf- und Abtretungsvertrag gehören) und Beschlüsse kostenrechtlich als verschiedener Gegenstand zu bewerten sind, auch wenn in den Beschlüssen unter anderem "nur" dem Kauf- und Abtretungvertrag zugestimmt wird.
Bei der Satzungsänderung in zwei Punkten müsste man genauer wissen, welche genau das sind. Grundsätzlich gelten mehrere Satzungsänderungen ohne bestimmten Geldwert (z. B. Firma und Unternehmensgegenstand) wie die vollständige Satzung als nur ein Gegenstand mit Mindestwert 30.000 Euro, und nur Satzungsänderungen mit bestimmtem Geldwert (z. B. Kapitalerhöhung um x Euro) kämen als gesonderter Wert dann ggf. hinzu.
Eine Geschäftsführerbestellung wäre in der Regel keine Satzungsänderung und hätte auch wieder gesonderten Wert nach §§ 108, 105 mit Mindestwert 30.000 Euro.

Auf jeden Fall ist sicher, dass alles auf keinen Fall von nur ein mal 30.000 Euro umfasst sein kann. Wie hoch der Wert nun genau ist: siehe oben, dazu müsste konkreter mehr geschildert werden.

Beim angebotenen Notarkosten-Dienst - entgeltlich, siehe www.filzek.de - habe ich diese Probleme in der Regel nicht, da vollständige Urkundenabschriften auf Grundlage der angebotenen Verschwiegenheitsvereinbarung § 26 a BNotO am besten mit übersandt werden, so dass sich diese Nachfragen und hilfsweisen Äußerungen dann erübrigen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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