Grundschuldbestellung nebst Löschungen von Altrechten
Verfasst: 19.10.2022, 14:28
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Neubestellung einer Grundschuld in Höhe von 70.000,00 EUR nebst
Löschung einer Grundschuld (Zustimmung vom Eigentümer ist vorhanden) in Höhe von 10.000,00 und
Löschung zweier Rechte (Wohnungsrecht und Vorerbenvermerk) in Abt. II (Zustimmung auch vorhanden) - alles in einer Urkunde.
Der Löschungsantrag nebst Zustimmung der zu löschenden Grundschuld und die neue Grundschuldbestellung sind ja nach § 86 II GNotKG verschiedene Beurkundungsgegenstände - also muss ich hier eine Vergleichsrechnung anstellen (§ 94 GNotKG) oder :
1,0 aus 70.000 EUR = 219,00 EUR
0,5 aus 10.000 EUR = 37,50 EUR
1,0 aus 80.000 EUR = 219,00 EUR
Soweit scheint mir alles klar zu sein. ich nehme die 1,0 aus 80.000 EUR, weil geringere Gebühr, richtig?
Wie bewerte ich aber nun die Löschungsanträge nebst Zustimmung für Wohnungsrecht und Vorerbenvermerk? Ich habe im Leipziger Kostenspiegel folgendes gefunden: "Der Wert eines durch Tod des Berechtigten oder Zeitablauf erloschenen Rechts beträgt 0 Euro; §52 VI Satz 4."
Diese Rechte wurden zwar in der Urkunde der Grundschuldbestellung mit aufgenommen und hier wurde auch der Löschung zugestimmt, aber die Anträge wurden getrennt voneinander gestellt.
Spielt das bei der Abrechnung der Kosten überhaupt eine Rolle? Muss ich alle 3 Vorgänge zusammen abrechen oder getrennt?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe trotzdem, jemand kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG Farmgirl
ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Neubestellung einer Grundschuld in Höhe von 70.000,00 EUR nebst
Löschung einer Grundschuld (Zustimmung vom Eigentümer ist vorhanden) in Höhe von 10.000,00 und
Löschung zweier Rechte (Wohnungsrecht und Vorerbenvermerk) in Abt. II (Zustimmung auch vorhanden) - alles in einer Urkunde.
Der Löschungsantrag nebst Zustimmung der zu löschenden Grundschuld und die neue Grundschuldbestellung sind ja nach § 86 II GNotKG verschiedene Beurkundungsgegenstände - also muss ich hier eine Vergleichsrechnung anstellen (§ 94 GNotKG) oder :
1,0 aus 70.000 EUR = 219,00 EUR
0,5 aus 10.000 EUR = 37,50 EUR
1,0 aus 80.000 EUR = 219,00 EUR
Soweit scheint mir alles klar zu sein. ich nehme die 1,0 aus 80.000 EUR, weil geringere Gebühr, richtig?
Wie bewerte ich aber nun die Löschungsanträge nebst Zustimmung für Wohnungsrecht und Vorerbenvermerk? Ich habe im Leipziger Kostenspiegel folgendes gefunden: "Der Wert eines durch Tod des Berechtigten oder Zeitablauf erloschenen Rechts beträgt 0 Euro; §52 VI Satz 4."
Diese Rechte wurden zwar in der Urkunde der Grundschuldbestellung mit aufgenommen und hier wurde auch der Löschung zugestimmt, aber die Anträge wurden getrennt voneinander gestellt.
Spielt das bei der Abrechnung der Kosten überhaupt eine Rolle? Muss ich alle 3 Vorgänge zusammen abrechen oder getrennt?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe trotzdem, jemand kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG Farmgirl