Übertragung Komplementäranteil
Verfasst: 29.09.2022, 16:03
Hallöchen, ich hätte da (mal wieder) ein Problem:
Die Komplementärin der A GmbH & Co. KG war die B GmbH. Die B GmbH hat den Komplementäranteil unentgeltlich an die C GmbH übertragen. Der Komplementär hält keinen Kapitalanteil an A.
Auf Wunsch der Mandanten haben wir den privatschriftlichen Übertragungsvertrag entworfen.
Nun weiß ich nicht, welchen Wert ich ansetzen soll.
Laut Streifzug ist der Wert der Anteil am Aktivvermögen ohne Schuldenabzug. Da die Komplementärin aber gar nicht am Vermögen der A beteiligt ist, stehe ich vor einem Rätsel. Soll ich 0 € als Wert nehmen?
Die Komplementärin der A GmbH & Co. KG war die B GmbH. Die B GmbH hat den Komplementäranteil unentgeltlich an die C GmbH übertragen. Der Komplementär hält keinen Kapitalanteil an A.
Auf Wunsch der Mandanten haben wir den privatschriftlichen Übertragungsvertrag entworfen.
Nun weiß ich nicht, welchen Wert ich ansetzen soll.
Laut Streifzug ist der Wert der Anteil am Aktivvermögen ohne Schuldenabzug. Da die Komplementärin aber gar nicht am Vermögen der A beteiligt ist, stehe ich vor einem Rätsel. Soll ich 0 € als Wert nehmen?