Entwurf Nachtrag zum KV ohne Beurkundung/ohne Beglaubigung

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Resa
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#1

27.09.2022, 11:41

Hallo, guten morgen.

Wir haben hier einen bereits beurkundeten Kaufvertrag. Da die Käufer den vollen Kaufpreis nun erst etwas später aufbringen können haben wir einen Nachtrag - der weder beurkundet noch beglaubigt wird - für die Beteiligten entworfen, den diese dann also quasi privatschriftlich unterzeichnen.

Die Höhe des Kaufpreises bleibt unverändert.

Geändert hat sich lediglich der Zeitpunkt, zu wann der Kaufpreis - in Teilbeträgen - an die Verkäufer zu zahlen ist. Keine Ablösung. Dadurch ändert sich natürlich auch der Tag des Lasten/Nutzenwechsels.

Jetzt soll ich prüfen, ob wir für diesen Entwurf (ohne Beurkundung, ohne Beglaubigung) etwas abrechnen können. Irgendwie ist mir unklar, was man da abrechnen könnte.

Vielen Dank im Voraus für Ideen.
Martin Filzek
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#2

28.09.2022, 12:54

KV 24100 i.V.m. 21100 (2,0 Mindestgeb, 120 €) aus ca. 5 - 20 % Wert Kaufvertrag - Vorschlag 10 % (§§ 97, 47, 36)
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
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#3

29.09.2022, 10:42

Guten morgen. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Rückmeldung.
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