Abtretung Rückgewähransprüche
Verfasst: 15.09.2022, 10:48
Hallo, guten morgen, ich würde mich über Hilfe zum Geschäftswert für folgendes Problem freuen:
Eine Ubgl. mit Entwurf - Inhalt: 2 Darlehensnehmer (die zuvor am gleichen Tag eine Grundschuld hier haben beurkunden lassen) treten in einer gesonderten Urkunde ( Ubgl. mit Entwurf) lediglich die Rückgewähransprüche (also die Ansprüche auf Löschung, Abtretung sowie Verzicht der zugunsten der Gläubigerin in der Grundschuldurkunde bestellten Grunschuld nebst Zinsen) ab, und zwar an eine Privatperson (Hintergrund ist, dass diese Privatperson einen Rückübertragungsanspruch im Grundbuch drin hat, also eine entsprechende Vormerkung und in der ersten Urkunde, nämlich der Grundschuld, der neu einzutragenden Grundschuld den Vorrang eingeräumt hat).
Welchen Wert kann man denn für die Ubgl. m.Entw. ansetzen, ich habe gedacht, den selben Wert wie die Grundschuld?
Und Gebührensatz: 1,0 ?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.
Eine Ubgl. mit Entwurf - Inhalt: 2 Darlehensnehmer (die zuvor am gleichen Tag eine Grundschuld hier haben beurkunden lassen) treten in einer gesonderten Urkunde ( Ubgl. mit Entwurf) lediglich die Rückgewähransprüche (also die Ansprüche auf Löschung, Abtretung sowie Verzicht der zugunsten der Gläubigerin in der Grundschuldurkunde bestellten Grunschuld nebst Zinsen) ab, und zwar an eine Privatperson (Hintergrund ist, dass diese Privatperson einen Rückübertragungsanspruch im Grundbuch drin hat, also eine entsprechende Vormerkung und in der ersten Urkunde, nämlich der Grundschuld, der neu einzutragenden Grundschuld den Vorrang eingeräumt hat).
Welchen Wert kann man denn für die Ubgl. m.Entw. ansetzen, ich habe gedacht, den selben Wert wie die Grundschuld?
Und Gebührensatz: 1,0 ?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen.