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UVZ Gebühren

Verfasst: 13.09.2022, 09:42
von *aw*
Hallo,

wir haben eine Verständnisfrage zu den UVZ Kosten.

Aufnahme elek. Dokument in die Sammlung 4,50€ ist klar

UB ohne Entwurf 2,50 € auch

Was ist jedoch mit UB deren Entwurf der Notar gefertigt hat, aber das Original aushändigt?

2,50 € sofern eine Abschrift davon zur Sammlung kommt?

Danke für Antworten 😀

Re: UVZ Gebühren

Verfasst: 13.09.2022, 13:49
von Martin Filzek
Das sind dann 4,50 Euro wie bei Beurkundungen. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UA-GebS = Gebührensatzung der Bundesnotarkammer für das Elektronische Urkundenarchiv DNotZ 2022, 401.
Bei Beglaubigungen von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen, beträgt die Gebühr 2,50 Euro (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 UA-GEbS).
Vgl. auch Wudy NotBZ 2022, 325, 327 wo Obiges entnommen ist.

Notarkosten-Dienst oder Inhouse-Seminare Notarkosten-Recht siehe www.filzek.de. :wink2

Re: UVZ Gebühren

Verfasst: 13.09.2022, 15:02
von *aw*
Tausend Dank!