Hallo,
wir haben eine Verständnisfrage zu den UVZ Kosten.
Aufnahme elek. Dokument in die Sammlung 4,50€ ist klar
UB ohne Entwurf 2,50 € auch
Was ist jedoch mit UB deren Entwurf der Notar gefertigt hat, aber das Original aushändigt?
2,50 € sofern eine Abschrift davon zur Sammlung kommt?
Danke für Antworten
UVZ Gebühren
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2199
- Registriert: 30.05.2008, 16:23
- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Das sind dann 4,50 Euro wie bei Beurkundungen. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UA-GebS = Gebührensatzung der Bundesnotarkammer für das Elektronische Urkundenarchiv DNotZ 2022, 401.
Bei Beglaubigungen von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen, beträgt die Gebühr 2,50 Euro (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 UA-GEbS).
Vgl. auch Wudy NotBZ 2022, 325, 327 wo Obiges entnommen ist.
Notarkosten-Dienst oder Inhouse-Seminare Notarkosten-Recht siehe www.filzek.de.
Bei Beglaubigungen von Unterschriften, die nicht mit der Fertigung eines Entwurfs in Zusammenhang stehen, beträgt die Gebühr 2,50 Euro (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 UA-GEbS).
Vgl. auch Wudy NotBZ 2022, 325, 327 wo Obiges entnommen ist.
Notarkosten-Dienst oder Inhouse-Seminare Notarkosten-Recht siehe www.filzek.de.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de